Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert

166 Richard Blaas Gesandten betraut. Wie aus dem Vortrag bezüglich der Ernennung eines neuen Gesandten für Rom hervorgeht, hatten sich für diesen Posten meh­rere Bewerber gemeldet, unter ihnen auch Kardinal Josef Albani und Graf Emanuel Khevenhüller. Kardinal Josef Albani war ein Neffe des 1779 verstorbenen Kardinalprotektors und seine Bewerbung um diesen diplo­matischen Posten offenbart den inzwischen eingetretenen Wandel in der Auffassung über den diplomatischen Dienst und die Wertung des Protek­torates, denn bei der Erwähnung der Kandidatur Albani fügen die Vortrag haltenden Staatsminister Colloredo und Cobenzl hinzu: „Gleichwie aber Euere Majestät bereits aus weisen Beweggründen den Entschluß gefaßt haben, in Rom keinen Kardinal als Protektor noch Gesandten zu ernennen, so dürfte auch die in vorigen Gelegenheiten erprobte Gesinnung des eben genannten Kardinals denselben zu einer diesfälligen Ausnahme nicht ge­eignet machen“ 75). Auf den römischen Gesandtschaftsposten wurde Graf Emanuel Khevenhüller befördert76). Diese Äußerung zeigt jedenfalls, daß man am Kaiserhof mit der fast ein Jahrhundert lang geübten Praxis, einem Kardinal dieses wichtige diplomatische Amt anzuvertrauen, gebrochen hatte. Diese Entscheidung dürfte neben den völlig geänderten politischen Verhältnissen auch dem Umstand zuzuschreiben sein, daß nunmehr bereits eine Generation von Staatsdienern herangewachsen war, aufgezogen im Geiste des aufgeklärten Staatskirchentums, der man gerade in Rom und der Kirche gegenüber mehr Vertrauen schenken zu dürfen glaubte als geist­lichen Würdenträgern. Kardinal Hrzan war nicht nur der letzte Protektor für die deutsche Nation, er war auch der letzte Kardinal-Minister, denn nach seinem Rück­tritt wurde die römische Gesandtschaft nur mehr mit Berufsdiplomaten besetzt. Aber ebenso eindeutig besagt die oben angeführte Stelle auch eine Absage bezüglich der Protektoratswürde, die unter den politischen Be­gebenheiten dieser Jahre und dem immer deutlicher werdenden Verfall der Reichseinheit völlig bedeutungslos geworden war und zwar in dem Maße, daß man noch zu Lebzeiten des Protektors beschloß, diese Würde vorläufig nicht zu erneuern. Es ist daher auch nicht verwunderlich, daß sich nach dem am 4. Juni 1804 erfolgten Ableben des letzten Kardinalprotektors des Reiches keine Stimme wegen Neuvergebung dieser Würde vernehmen ließ. Erst als man nach der Auflösung des Reichsgefüges in Österreich daran ging, einerseits die kirchliche Gesetzgebung im Sinne der josephinischen Verordnungen wieder straffer zu organisieren und durchzusetzen und ande­75) Kardinal Josef Albani war in den vorhergegangenen Jahren Nuntius in Wien gewesen und daher dem Hofe sehr gut bekannt. Er war, wie die fürstl. Familie Albani überhaupt, bedingungslos Österreich ergeben und wenn auch diesmal seine Bewerbung nicht ans Ziel kam, so wird sie es doch zwei Jahr­zehnte später, wie noch gezeigt werden wird. 76) St. K. Vorträge, Fasz. 243, Vortrag vom 21. März 1802, betr. die Ernen­nung Khevenhüllers zum k. k. Gesandten beim hl. Stuhl.

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