Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert

Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österr. Nation im 18. u. 19. Jh. 167 rerseits Inventur zu machen über die aus der Konkursmasse des alten Reiches für den Kaiser von Österreich zu reklamierenden Prärogativen gegenüber dem päpstlichen Hofe, besann man sich auch wieder auf das Amt und die Würde des Kardinalprotektors, ohne ihr freilich besonderen Wert beizumessen. Diese Einstellung läßt sich vielleicht auch daraus in etwa erklären, daß es für einen weltlichen Berufsdiplomaten nicht sehr erstrebenswert erschien, sich in der Person eines Kardinalprotektors, der ihm gerade beim päpstlichen Hofe leicht den Rang ablaufen konnte, einen Konkurrenten erstehen zu lassen. Die Würde und das Amt des Kardinal­protektors wird deshalb auch von allem Anfang an nach Beginn der poli­tischen Neuordnung und Neuorientierung entsprechend den geänderten Verhältnissen als reines Ehren- und Hilfsamt der diplomatischen Mission dargestellt. Der kaiserliche Geschäftsträger in Rom, Ritter v. Lebzeltern, der nach dem Verzicht des Kaisers Franz II. auf die deutsche Kaiserwürde 1806 den Auftrag erhalten hatte, aus den Akten des Botschaftsarchives die ehemals vom deutschen Kaiser bei der Kurie beanspruchten Vorrechte fest­zuhalten und die nötigen Unterlagen für deren zukünftige Durchsetzung zu beschaffen, war bei diesen Nachforschungen, die zunächst der Frage der Neubesetzung des Postens eines kaiserlichen Auditors bei der Rota Romana galten77), auch auf das Amt des Kardinalprotektors der deutschen Nation gestoßen und glaubte, die Staatskanzlei auch an diese scheinbar der Vergessenheit anheimgefallene Prärogative erinnern zu müssen. In seinem daraufbezüglichen Bericht78) gibt er einen aus dem Aktenstudium ge­schöpften Überblick über die Entwicklung dieser Institution seit 1740, die er zwar eindeutig als Prärogative des deutschen Kaisertums quali­fiziert, deren Nutzen aber seiner Ansicht nach für den kaiserlichen Dienst, solange ein Diplomat die Geschäfte in Rom führt, überhaupt nicht ins Gewicht fällt. Diese Würde kann zwar, wie er meint, als reines Ehrenamt, wenn sie einem Kardinal verliehen wird, eine gewisse Bindung desselben an die kaiserliche Regierung mit sich bringen 79) und dadurch allenfalls 77) Im Dezember 1806 war der k. k. Auditor Graf Strassoldo gestorben. Die Neubesetzung schien sich anfänglich reibungslos zu vollziehen — von Österreich war für diesen Posten Fürst Odescalchi vorgeschlagen worden —, als die ganze Angelegenheit durch den Versuch Dalbergs, im Namen des Rheinbundes auf dieses Vorrecht des alten Reiches Anspruch zu erheben, auf die politische Ebene verschoben wurde. Über die Verhandlungen bezüglich des Auditoriates im Jahre 1807 vgl. St. K. Rom, Varia, Auditoriat 1806—1860. 7S) Ebenda. Bericht Lebzelterns Nr. 328 vom 22. Februar 1807. Éclaircisse- ments démandés sur le Protectorat. 79) Ebenda. „Cette dignité est purement honorifique et sans utilité quant au service de Sa Majesté et ä ses affaires, lorsque il y a indépendemment un Ministre qui les gére, mais eile décore un Cardinal et le lie ä nos intéréts, il lui revient quelque propina (révenant bon) lors de la proposition concistoriale des Evéchés, satisfaite par les parties révétues de ses dignités. — Le Cardinal- Protecteur se concerteroit avec l’Agent Impérial et appuyeroit ses démarches.

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