Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert

160 Richard Blaas Protektor bei Kaiser Joseph II. unschwer durchsetzen können. Kardinal Alessandro Albani51) wurde mit litterae patentes vom 16. Oktober 1765 zum Protektor des Reiches ernannt52). Von einer Ernennung Albanis zum Protektor für die Erblande, die von Maria Theresia hätte ausgehen müssen, ist hingegen keine Rede, diese vertrat er weiterhin als Kompro- tektor. Fürst Kaunitz, der ihn zu seiner neuen Würde beglückwünschte, erwähnt mit keinem Wort eine etwa vorgesehene ähnliche Regelung durch die geheime Hof- und Staatskanzlei. Da Albani aber nunmehr in seiner Person die Würde eines Protektors der deutschen Nation und die eines Komprotektors der österreichischen Erbländer vereinigte, werden diese beiden Titel kaum mehr streng auseinander gehalten worden sein, zumal er ja auch als kaiserlicher Botschafter sowohl das Reich als auch die Erb­lande vertrat. Er wird deshalb auch oft von der Staatskanzlei einfach als Protektor und zwar auch im Sinne von Protektor der österreichischen Länder bezeichnet, ohne formell dazu ernannt worden zu sein. Als Kardinal Albani am 11. Dezember 1779 starb, wurden beide Würden wieder, klar voneinander geschieden, ein und derselben Person verliehen. Der 1779 zum Kardinal ernannte kaiserliche Auditor Graf Franz de Paula Hrzan von Harras53) wurde zum Nachfolger Albanis in der diplomatischen Mission und auch im Protektorat ernannt. Bereits am 26. Dezember 1779 teilte die Reichskanzlei der Staatskanzlei mit, daß der Kaiser dem Kardinal Hrzan sowohl den Botschafterposten als auch das Reichsprotektorat verliehen habe54). Nicht so reibungslos und selbst­verständlich vollzog sich die Verleihung des österreichischen Protektorates durch die geheime Hof- und Staatskanzlei. Fürst Kaunitz sprach sich in seinem der Kaiserin erstatteten Vortrag aus Gründen, die einen recht auf­ammesso all’onorevole rango dei Principi dellTmperio potrei forse aspirarvi, ma non ho osato tanto e ne do solamente questo cenno a. V. E., persuaso, che basti questo a ecitare la benignitá ch’Ella ha per me a tutti quei passi, che ridondar possono in maggiore mio decoro e vantaggio“. St. K. Rom, Berichte, Fasz. 243. si) Konzept des Ernennungsdekretes im Fasz. Protektorat der Reichshof­kanzlei und Konzept des Beglaubigungsschreibens in St. K. Rom, Hofkorr. Fasz. 35. 52) St. K. Rom, Weisungen, Fasz. 245, Kaunitz an Albani ddo. Wien, den 21. Nov. 1765: „Alla determinazione presa da S. M. Imperiale di dichiararla Protettore dell’Imperio .. . serve questo nuovo titolo per accrescere maggiormente i di Lei meríti presso l’Imperiale Corte e il debito della riconoscenza de’Nazionali Alemanni che giá da molto tempo acclamavano l’Em. V. come loro protettore primario in Roma“. Vgl. Ebenda in Fasz. 243 auch Korrespondenz Albani-Collo- redo zur Ernennung zum Protektor. 53) Franz Graf Hrzan von Harras, geboren zu Prag am 5. April 1735, wurde 1769 zum kaiserlichen Auditor Rotae und am 12. Juli 1779 zum Kardinal er­nannt. Vgl. Wurzbach, a.a.O., Bd. 9, S. 364 f. 54) Note der Reichskanzlei an die Staatskanzlei vom 26. Dez. 1779, St. K. Rom, Varia, Fasz. 65.

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