Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)
BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert
152 Richard Blaas Infolge dieses Bedeutungswandels des Amtes ist es nicht verwunderlich, daß man zunächst nach dem Tode des letzten Protectors nationis Germa- nicae in den Wirren der napoleonischen Umwälzungen und nach der Selbstauflösung des Sacrum Romanum Imperium nicht an die rasche Neubesetzung dieses Amtes dachte. Auch während der Neuordnung der politischen Verhältnisse Europas auf dem Wiener Kongresse fand man es nicht der Mühe wert, diese Würde wieder aufleben zu lassen. Erst als das bevorstehende Konklave von 1823 seine Schatten vorauswarf und man am Kaiserhof in Wien nach einem Kardinal Ausschau hielt, dem man das Secretum der Exclusive und das schwierige Geschäft einer Wahllenkung im Sinne der restaurativen Politik anvertrauen konnte, griff man auf die altehrwürdige Institution des Länderprotektorates zurück, indem man dem in Aussicht genommenen Kardinal als Belohnung für seine Dienste die Würde eines Protektors „nationis austriacae“ in Aussicht stellte und das Protektorat dann auch tatsächlich in dieser überkommenen Form unter bewußtem Zurückgreifen auf die alte kaiserliche Prärogative erneuerte. Die Verhandlungen, die zum Wiederaufleben des Kardinalprotektorates für Österreich geführt haben, weisen klar zurück auf das letzte Jahrhundert des „Protec- toratus nationis Germanicae“ und bieten somit die Möglichkeit, die Reihe der Kardinalprotektoren für das deutsche Reich und die österreichischen Erblande, die von J. Wodka nur bis 1715 geführt worden istlä), bis zum Ende des römisch-deutschen Reiches zu vervollständigen. Gegen Ende des 17. Jh. und zu Beginn des 18. Jh. waren das Reich und die österreichischen Länder beim römischen Hofe bereits durch ständige diplomatische Missionen vertreten 15 16) und die Missionschefs waren nicht selten auch mit der Protektorats- oder Komprotektoratswürde ausgezeichnet. Waren die beiden Würden — Gesandter und Protektor — aber getrennt, dann oblag die Vertretung der kirchlichen und politischen Interessen in dieser Zeit bereits eindeutig dem Missionschef und nicht dem Protektor oder Komprotektor. Kardinalprotektor und Kardinalkomprotektor waren nur mehr Ehrenämter, die Funktionen dieses Amtes beschränkten sich im Wesentlichen auf die schon öfters erwähnten Proponierungen im Konsistorium. Sofern sie aber doch in den Kardinalskongregationen und Kommissionen für die kirchlichen Interessen des Reiches und des Kaiserfacoltá di far supplire le sue veci da quel Cardinale, che piú le aggrada e che viene da Lui a tal effetto pregato di fargli un tál piacere, sopra di che non mai s’incontra col Papa la minima ombra di difficoltä“. Aus einem Berichte Kardinal Alessandro Albanis an Grafen Ulfeld vom 30. I. 1745, St. K. Rom, Berichte, Fasz. 183. 15) Die tabellarische Übersicht über die Protektoren und Komprotektoren des Reiches und der österr. Erblande bis 1715 bei J. Wodka a.a.O. S. 48—69. 16) Die Bestände des im Haus-, Hof- und Staatsarchiv verwahrten römischen Botschaftarchivs reichen bis in die ersten Jahre des 18. Jh. und mit einzelnen Splittern auch bis in das letzte Jahrzehnt des 17. Jh. zurück.