Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)
BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert
Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österr. Nation im 18. u. 19. Jh. 153 hauses mitwirkten, taten sie es im Auftrag und über Weisung des diplomatischen Vertreters, dessen ausführende Organe sie in dieser Beziehung waren >'). Solange und sooft die Krone des Reiches bei der Casa d’Austria verblieb, war auch die Protektorats- und Komprotektoratswürde für die deutsche Nation und die österreichischen Erbländer in ein und demselben Träger vereint, so daß sie hier nicht gesondert angeführt werden müssen, ausgenommen einen einzigen, später noch gesondert angeführten Fall unter Kaiser Karl VII. Der Cardinal Christian August von Sachsen-Zeitz (de Saxonia) war am 23. November 1712 von Kaiser Karl VI. zum Reichs- und Erblandprotektor ernannt worden 17 18 *). Ihm wurde am 12. Mai 1713 der Kardinal Wolfgang Hannibal von Schrattenbach als Komprotektor adjungiert10), der sich zunächst in Rom aufhielt, 1716 mit der Stellvertretung des kaiserlichen Ministers Grafen Gallas betraut wurde, dessen Amtsnachfolger er 1719 zuerst sowohl in der Eigenschaft als kaiserlicher Gesandter, dann aber auch als Vizekönig von Neapel wurde. Das von ihm innegehabte Komprotektorat übernahm nach seinem Abgang nach Neapel sein Amtsnachfolger in der kaiserlichen Gesandtschaft Kardinal Michael Friedrich von Althan und von diesem ging das Komprotektorat 1722 auf seinen Amtsnachfolger, den Kardinal Alvarez Cienfuegos, über. Kardinal Schrattenbach nahm 1722 an dem Konklave teil und kehrte dann in seine Diözese Olmütz zurück20). Nach dem Tode des Kardinals von Sachsen wurde er am 15. Januar 1726 zum Kardinalprotektor für Deutschland und Österreich ernannt21). Weil Kardinal Schrattenbach seit 1722 nicht mehr in Rom residierte, wurde ihm 1735, angeblich in Hinblick auf 17) „Es kann zwar ein zu Rom bevollmächtigter Minister, der nicht zugleich Kardinal ist, von einem Kardinal Protektor Unterstützung mittelst dessen gemeinschaftlicher Mitwirkung in gewissen Geschäften durch Rath und Beystand erhalten, weil die Kardinäle nicht nur in jene Angelegenheiten, die von den verschiedenen Congregationen abgehandelt werden, einen sichern Einfluß, sondern auch bei dem Papste einen leichtern Zutritt als andere haben“. Vortrag des Fürsten Kaunitz vom 26. Dez. 1779, St. K. Vorträge, Fasz. 197. is) J. Wodka a.a.O. S. 62 und 69. 10) Ebenda. 20) Kardinal Schrattenbach wurde am 12. Sept. 1660 in Graz geboren, erhielt nach Abschluß seiner im Germanicum zu Rom zurückgelegten theologischen Studien 1688 die Priesterweihe, 1703 wurde er zum Bischof von Seckau ernannt und von dort 1711 nach Olmütz transferiert. Am 18. Mai 1712 wurde er zum Kardinal erhoben. Er starb im Alter von 78 Jahren am 22. Juli 1738 in Brünn. Vgl. Wurzbach, Biographisches Lexikon, 31. Bd., S. 270 ff., Steinhuber, Geschichte des Kollegiums Germanikum Hungarikum II. S. 115 f. 21) Konzept des Ernennungsdekretes in Reichsarchive, Reichshofkanzlei, Fasz. Protectoratus et comprotectoratus nationis germanicae.