Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert

Das Kardinalprotektorat der deutschen und der öster­reichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert. Von Richard Blaas (Wien). Die Entstehungsgeschichte des Protektorates der Kardinäle über ein­zelne Länder und die Entwicklung dieser Institution an der römischen Kurie ist bereits von Joseph Wodka in seinem Werk „Zur Geschichte des nationalen Protektorates der Kardinäle an der römischen Kurie“ 1) aus­führlich behandelt und nach umfangreichen Quellenstudien erschöpfend dargestellt worden. Neben der allgemeinen Darstellung der Entstehung dieses Amtes, der Behandlung seiner Funktionen und der Wertung seiner geschichtlichen Bedeutung widmet J. Wodka auch der Ausbildung des uns hier vor allem interessierenden Protektorates der deutschen Nation und der österreichischen Erblande2) besonderes Augenmerk und bietet eine detaillierte Übersicht über die Träger dieser Würde bis zum Jahre 1715 3). Der vorliegende Aufsatz will nun einerseits die Geschichte dieser für das römisch-deutsche Reich wichtigen und bedeutsamen Institution wenig­stens in der Aufzählung der Namen der zu diesem Amte von den Kaisern berufenen Kardinäle vom Jahre 1715 bis zum Ende des römischen Reiches deutscher Nation weiterführen und andererseits den Nachweis erbringen, daß diese alte kaiserliche Prärogative, wie so manches andere Vorrecht des römisch-deutschen Kaisers — man denke nur an das Recht der Exklusive bei der Papstwahl, das Recht der Ernennung von Kronkardinälen, das Recht der Nominierung eines kaiserlichen Auditors bei der Sacra Rota Romana u. a. — vom Kaiser von Österreich gleichsam als Rechtsnachfolger des 1) Erschienen in: Publikationen des ehemaligen österreichischen historischen Instituts in Rom, Bd. IV./l, Innsbruck 1938. 2) Wenn im Folgenden vom Kardinalprotektorat gesprochen wird, geschieht es immer im Hinblick auf das Länderprotektorat für das Reich und die öster­reichischen Erbländer. 3) J. Wodka, a.a.O. S. 47 ff. Als oberste Grenze der Protektorenverzeichnisse wurde von J. Wodka das Jahr 1715 festgesetzt, weil mit diesem Jahr der erste Band des „Repertoriums der diplomatischen Vertreter aller Länder seit dem westphälischen Frieden“ abschloß, der 1936 erschien. — Leider sind aber die Kardinalprotektoren und Komprotektoren trotz ihres diplomatischen Status weder im 1„ noch in dem 1950 erschienenen 2. Bd. aufgenommen. Die Kardinal­protektoren der deutschen Nation für das 18. Jh. zählt J. Wodka in seinem Auf­satz, Das Kardinalprotektorat deutscher Nation und die Protektorate der deutschen nationalen Stiftungen in Rom, in Zeitschrift für Rechtsgeschichte 64. Bd., kanonistische Abteilung 33, S. 310, Anm. 37, auf.

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