Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 9. (1956)

Fünfte Konferenz der österreichischen Archivdirektoren am 17. und 18. Mai 1955 in Wien

ARCHIVBERICHTE. ÖSTERREICH. Fünfte Konferenz der österreichischen Archiv­direktoren am 17. und 18. Mai 1955 in Wien*). Am 17. und 18. Mai 1955 fand auf Einladung der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs im Gebäude des Allgemeinen Verwaltungs­archivs in Wien die V. Konferenz der österreichischen Archivdirektoren statt. Den Vorsitz führte der Leiter des Österreichischen Staatsarchivs und des Kriegsarchivs Wirkl. Hof rat Ing. Dr. Oskar Regele. An der Konferenz nahmen teil: Die Abteilungsleiter des Österreichischen Staatsarchivs, die Landesarchivdirektoren des Burgenlandes, von Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien sowie der Direktor des Erzbischöflichen Diözesanarchivs in Wien. Als Vertreter des Bundesministeriums für Unterricht war Ministerialrat Dr. Sturminger, für das Bundesdenkmalamt Hofrat Dr. Semetkowski, für das Institut für österreichische Geschichtsforschung Univ.-Prof. Dr. Santifaller erschienen. Als Vertreter des Bundeskanzleramtes nahm Ministerialsekretär Dr. Fich- tenthal an der Eröffnung der Konferenz teil. Hofrat Ing. Dr. Regele eröffnete die Konferenz, begrüßte die Teilneh­mer, wies auf den Erfolg der bisherigen Konferenzen in den Jahren 1948, 1950, 1952 und 1954 hin und gedachte der im letzten Jahre verstorbenen Archivare Hofrat Ehnl, Regierungsrat Raubal, Feldmarschalleutnant Sal- lagar, Diözesanarchivar DDr. Tröster und Stadtarchivar Dr. Weinzettel. Ministerialsekretär Dr. Fichtenthal begrüßte die Versammlung im Namen des Bundeskanzleramtes. 1. Der erste Gegenstand der Tagesordnung war die Behandlung der schwebenden Fragen: Hinsichtlich des Archivgesetzes (Referenten: Staatsarchivar 1. Kl. Univ.-Doz. Dr. Walter Goldinger, Landesoberarchivrat Univ.-Doz. Dr. Alfred Hoffmann) stimmte die Konferenz unter Bekannt­gabe verschiedener Teilergänzungen dem Gesetzentwurf der Referenten zu und ersuchte diese, nun an die endgültige Fassung zu schreiten. Die end­gültige Fassung wird dann dem Bundeskanzleramt und allen Landesregie­rungen vorgelegt werden. Bezüglich der Dienstzweige-Verordnung sprach die Kon­ferenz den Wunsch aus, daß die Novellierung beschleunigt werden möge. Die Schaffung einer Standesvertretung österreichischer Archivare (Referent: Staatsarchivar 1. Kl. Univ.-Doz. Dr. Hanns Leo Mikoletzky, Leiter des Finanz- und Hofkammerarchivs) wurde begrüßt und *) Siehe Mitteilungen 2, S. 29 ff., 4, S. 249 ff., 5, S. 313 ff. und 8, S. 305 ff.

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