Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 9. (1956)

CHRISTOPH, Paul: Dokumente zu den Restaurationsversuchen des Königs Karl IV. von Ungarn

Dokumente zu den Restaurationsversuchen des König Karl IV. 531 Ablegung seines Eides vor der versammelten Nationalversammlung auch tatsächlich übernommen hat. Die Nationalversammlung hat diese Tat­sache in dem G.-A. II: 1920 inartikuliert, und der Herr Reichsverweser übt von diesem Zeitpunkt an kraft des gesetzlich und verfassungsmäßig kundgetanen Willens der Nation die Gewalt des Staatsoberhauptes in Wirklichkeit aus. Nachdem König Karl IV. unerwartet innerhalb der Grenzen des Landes erschienen ist, an welche Tatsache sich die Besorgnis der Gefährdung der bestehenden Rechtsordnung geknüpft hat, spricht die Nationalversammlung neuerdings aus, daß sie an der durch G.-A. I: 1920 festgestellten staatsrechtlich en Ord­nung festhält, gegen jedes Bestreben, das sich auf den Umsturz richtet, in der entschiedensten Weise Verwahrung einlegt und die Regierung anweist, deren einseitige Verletzung zu verhindern.“ Diese Resolution läßt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Die in der die Nationalversammlung herrschende Feindseligkeit gegen den König wurde noch durch eine Resolution des Abgeordneten Meskó unterstrichen, in der die Nationalversammlung „ihren tiefen Dank und ihrer huldigen­den unentwegten Anhänglichkeit an den Reichsverweser Ungarns Se. Durchlaucht Herrn Nikolaus Horthy von Nagybánya für ... dessen Ver­halten Ausdruck verleiht“. In der Abstimmung fand die Resolution Meskó allerdings nur Stimmenmehrheit. In der Weltpresse waren inzwischen ausführliche Schilderungen über die Reiseroute des Königs erschienen. Der Standpunkt Österreichs wurde in einer am 1. April abgehaltenen Sitzung des Nationalrates dargelegt, in der ein auf die Rückkehr Karls bezüglicher Dringlichkeitsantrag der Sozialdemokraten auf der Tages­ordnung stand. Die Redner aller Parteien verurteilten einmütig diese Rückkehr. Im Schutze von hohen Offizieren der Großmächte verließ schließlich Karl am 6. April seinen Aufenthaltsort Steinamanger und reiste über Österreich in die Schweiz, die eine vorläufige Einreiseerlaubnis erteilt hatte. Vorher hatte die Botschafterkonferenz auf Vorschlag Cambons in Paris einstimmig folgende Erklärung beschlossen: „Die Ereignisse, deren Schauplatz Ungarn ist, versetzen die verbün­deten Hauptmächte in die Notwendigkeit, die ungarische Regierung und das ungarische Volk an den Wortlaut ihrer Erklärung vom 4. Februar 1920 zu erinnern. Getreu den in dieser Erklärung ausgesprochenen Grund­sätzen haben die Verbündeten die Pflicht, zu wiederholen, daß die Restauration der Habsburger die Grundlagen des Friedens selbst in Gefahr bringen und von ihnen weder anerkannt noch geduldet werden könne. Die verbündeten Mächte rechnen darauf, daß die ungarische 34*

Next

/
Thumbnails
Contents