Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 9. (1956)
KRAMER, Hans: Fürstbischof Dr. Cölestin Endrici von Trient während des ersten Weltkrieges. Nach neu gefundenen Akten
524 Hans Kramer Frömmigkeit und den Friedenswillen des Kaisers. Er, der Papst, beschäftige sich schon lange mit der Angelegenheit Endricis, dessen Wirken er sehr anerkannte. Er verwies auf die Einsetzung des Generalvikars und des Provikars für den deutschen Anteil der Diözese. Man könne aber jetzt Endrici nicht entfernen. Dies würde einen Teil der Bevölkerung seiner Diözese wohl befriedigen, den anderen Teil aber erbittern. Es würde dadurch nur die Zwietracht genährt; dies könne auch den österreichischen Behörden nicht recht sein. Der Kaiser müsse und werde es verstehen. Man müsse eben das Ende des Krieges abwarten. Bis zum Kriegsende kam es zu keiner weiteren Änderung80). Wir sind am Schlüsse angelangt. Mit Ausnahme der Entfernung Endricis von Trient und der Einsetzung Dr. Rimbls als Provikar hat die öst.-ung. Regierung nichts erreicht. Die italienische Literatur, besonders Zanolini, kann nicht genug über die Härte der österreichischen Regierung gegen Endrici schreiben. Der Rektor der Mailänder katholischen Universität, P. Gemelli, hat noch vor 1932 in einer Festrede Endrici mit dem Märtyrerbischof St. Vigilius verglichen und noch damals den längst im Ruhestand befindlichen Minister Hussarek angegriffen, was in deutschösterreichischen Kreisen peinlich empfunden wurde. Gewiß, Endrici war von seiner Heimat und von seinem Bischofssitz verbannt. Es sei zugegeben, daß der österreichischen Regierung die Hände gebunden waren, daß sie die Römische Kurie nicht zu einem Schritt gegen Endrici zwingen, daß sie selbst keinen neuen Bischof, Generalvikar oder Provikar ein- setzen konnte, weil sonst in der Diözese Trient ein Schisma entstanden wäre, und weil solchen Männern, falls man überhaupt einen aufgetrieben hätte, ohne Anerkennung der kirchlichen Kreise jede erfolgreiche Tätigkeit verwehrt gewesen wäre. Die österreichische Regierung hat aber unter dem Einfluß des erfahrenen Kanonisten Hussarek immer getrachtet, nach Möglichkeit nicht von den Gesetzen des kanonischen Rechtes und den üblichen Formen des Verkehres zwischen einer österreichischen Regierung und österreichischen Bischöfen abzuweichen. Sie vermied nach Möglichkeit den Weg der Gewalt und der Übergehung der höchsten kirchlichen Stellen. Es war für Österreich, aber auch für Endrici ein Glück, daß so milde Kaiser wie Franz Josef und Karl regierten, daß im Kultusministerium der streng katholisch eingestellte, wie schon öfters erwähnt, auch mit dem kanonischen Recht vertraute, erfahrene und vornehme Hussarek die Leitung innehatte (bis 21. Juni 1917), dessen Nachfolger die Amtsgeschäfte in seinem Sinne fortsetzten. Wie schon oben erwähnt, haben sich das AOK. und verschiedene Generale nicht viel um die Bestimmungen des kanonischen Rechtes oder um den in Österreich üblichen Verkehr zwischen Regierung und Bischöfen gekümmert. Kaiser Franz Josef als oberster Kriegsherr und Hussarek haben die Forderungen 80) Benedikt XV. an Kaiser Karl I. v. 15. Apr. 1918 (Staatsareh.).