Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 9. (1956)

KRAMER, Hans: Fürstbischof Dr. Cölestin Endrici von Trient während des ersten Weltkrieges. Nach neu gefundenen Akten

Fürstbischof Dr. Cölestin Endrici von Trient 521 Der Fall Endrici beschäftigte schon im Jänner 1916 das Ministerium des Äußeren in Wien. Dort wußte man natürlich genau, daß die Frage nur über und durch die Römische Kurie zu lösen sei. Man hoffte aber selbstverständlich in diesem Ministerium mindestens in den ersten Kriegs­jahren zuversichtlich auf den Sieg der Mittelmächte. Ein Referent des Außenministeriums, Alexander Freiherr von Musulin von Gomirje schrieb, daß nach dem Kriegsende die werbende Kraft des italienischen Natio­nalismus herabgemindert sein werde. Nach dem Siege werde alles anders sein. Nach Trient gehöre ein gut gesinnter Bischof, eventuell einer deut­scher Zunge, da ja deutsches Gebiet zur Diözese gehöre. Es handle sich um zwei Fragen, um die Entfernung Endricis von seinem Posten und um eine allfällige Neuumgrenzung des Bistums. Mit beiden Fragen zugleich dürfe man natürlich nicht an die Kurie herantreten, sonst werde diese unnötig gereizt. Schon im Februar 1915 habe in Rom ein Prälat nicht­deutscher Zunge gesagt, daß die Verhältnisse in der Diözese Trient, besonders die Unstimmigkeiten zwischen Endrici und dem deutschen Anteil der Diözese, unhaltbar seien. Die Notwendigkeit einer Neuordnung sei klar ersichtlich. Der Geschäftsführer Graf Pálffy von der nach Bern übersiedelten öst.-ung. Botschaft beim Hl. Stuhl meldete am Karsamstag 1916, daß ein römischer Prälat gesagt habe, er verstehe es selbst nicht, wie Österreich die „Treibereien“ Endricis fortsetzen lasse. Musulin schrieb an Pálffy zurück, daß die Ansichten über Endrici geteilt seien. Die einen, besonders die Militärs, sehen in ihm den „schwärzesten Hoch­verräter“, die anderen billigen ihm mildernde Umstände zu, sie halten ihn „für einen allerdings chauvinistisch-nationalen, aber in politischer Hinsicht nur sehr ungeschickten Herrn, der seinerzeit von skrupellosen Politikern ausgenützt wurde“. Nun, ungeschickt und unselbständig kann man Endrici gewiß nicht nennen. Minister Hussarek schrieb bereits am 18. März 1916 an den Außen­minister Stephan Freiherrn Burian von Rajecz, daß er ihm ständig alles Material über Endrici geben werde, damit zum geeigneten Zeitpunkt Verhandlungen mit der Kurie eingeleitet werden können. Wie schon oben erwähnt, betonte Hussarek, daß man Endrici kein kriminelles Verschul­den vorwerfen könne. Eine disziplinäre oder administrative Entfernung sei nicht möglich. Er wollte zuerst die Kurie mit dieser Angelegenheit verschonen und von Endrici unmittelbar etwas erreichen. Aber dessen ständiges Nein-Sagen zwinge ihn nun dazu, sich an die Kurie zu wenden. Die Kultusverwaltung sei in ihrer Langmut bis zu den äußersten Grenzen gegangen. Die Kurie solle nun von Endrici die mehr oder minder frei­willige renuntiatio oder resignatio beneficii erreichen oder die suspensio ab officio über ihn aussprechen. Dann sei der Weg für die Bestellung eines neuen Oberhirten und für die Gesundung der gegenwärtigen Ver­hältnisse in der Diözese Trient frei. Die bisherige Entwicklung sei ja

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