Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 9. (1956)

WALTER, Friedrich: Metternich und Gervay. Ein Briefwechsel

236 Friedrich Walter Hierüber werde ich mein unmassgebliches Gutachten mit Rücksen­dung des Ackten-Convolutes abgeben. Gr. Medern8) ist heute, wie ich es vorsah, bereits hier eingtroffen. Ich bitte Sie sonach für die schleunigste Erledigung meines jüngsten Vortrages in den servischen Wirren 9) Sorge zu tragen.“ LI. G. an M., 27. VII. 1843: Gervay hat von den Briefen Metternichs an Eh. Ludwig, Graf Kolowrat und Graf Hartigi) [in der Angelegenheit Chotek2)—Eh. Stephans)] vor ihrer Bestellung Abschriften angefertigt; er hat es für notwendig gehalten, „daß die weisen Worte Euerer Durchlaucht in den Acten sich finden, damit derjenige, dem die Vorsehung es gestatten wird, diese Papiere nach einer Zeit einzusehen, den Schlüssel der geschichtlichen Gestaltung finden möge, in welcher die Ver­hältnisse sich zeigen werden“. Eh. Ludwig habe bei Durchlesung des Votums Metternichs bemerkt: „ ,Der Fürst scheint sich an dem Worte »Hofkommissär« zu stoßen, weil daraus allerlei Vermuthungen entstehen können. Ich habe“, sagte der Erzherzog, ,es selbst nicht gerne, es gibt aber keine andere Nomenclatur für den Erzherzog Stephan, weil er nicht zum Oberstburggrafen ernannt werden kann“. Da der Erzherzog im Denken begriffen war u. mich ohne zu sprechen eine Weile ansah, so erlaubte ich mir das Wort zu nehmen ... ich sagte Ihm, vielleicht, weil Euere kaiserliche Hoheit das Wort »Hofkommissär« gleichfalls nicht gerne hören, ließe sich zur Vermeidung dieses Ausdruckes ein Expediens darin finden, daß dem Erzherzoge Stephan kein Titel beigelegt werde. Als kaiserlicher Prinz bedarf er ihn da nicht, wo ihm kein verfassungsmäßiges Amt, wie jenes eines Oberstburggrafen ist, verliehen wird. Seine Majestät weisen ihm zeitweise die Leitung des Guberniums (des Landes) mit einem gewissen Wirkungskreise (Instruction) zu u. er fungirt als Erzherzog. Diese Idee schien bei dem Erzherzoge Beifall zu gewinnen u. er erwiederte mir, der Gegenstand muss ohnehin zur Sprache kommen, es wird sich dann zeigen, was zu thun sei.“ Graf Kolowrat war über das Votum des Staatskanzlers „sichtbar sehr zufrieden gestellt“ und meinte, „ ,der Fürst hat in allen Recht u. der Gegenstand wegen der dem Erzherzoge Stephan zu übertragenden Leitung Böhmens werde ohnehin dann erst ex merito in Berathung genommen werden können, wenn der Fürst u. ich wieder zurück seyn werden“. Vor allem ist es notwendig, daß Graf Inzaghi ■>) den geheimen Auftrag erhalte, die Instruction auszuarheiten u. sie vorzulegen, dann soll die Berathung (Conferenz) mit seiner, des Baron Kübeck u. des Gr. Hartig Zuziehung bei Euerer Durchlaucht gehalten werden ... Was somit des Gr. Chotek Enthebungsgesuch anbelangt, so wird dieses morgen der a. h. Erledigung zugeführt werden. In dem Handschreiben an denselben wird das Wort .Bedauern“ hinweggelassen werden und statt der Worte ,Ihrem Wunsche“ wird gesetzt .Ihrer Bitte“.“ M. an G., Ischl, 29. VII. 1843: „Zwischen der Benennung Hof-Commissaire und gar kei­ner Benennung spreche ich mich für die erstere Form aus und diess zwar aus den folgenden Gründen: * 2 3 4 8) Siehe XLVIII. s). 9) Siehe XLVIII. i). LI. i) Siehe XVII. 12). 2) Siehe IX. 5). 3) Siehe XLI. s). 4) Siehe X. 2).

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