Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 9. (1956)

WALTER, Friedrich: Metternich und Gervay. Ein Briefwechsel

Metternich und Gervay 201 schrieben habe, fest entschlossen, eben Gr. Inzaghi an die Spitze der vereinten Hofkanzlei zu stellen. — Das von Gervay bearbeitete „Stück, den Ankauf des Götheschen Hauses sammt Sammlung befreiend“ s), ist von Eh. Ludwig mit der Weisung zurückgekommen, es dem Kaiser vorzutragen. — Für die Beistimmung Metternichs zur Verleihung des Dorfes Tormás an Gervay, spricht dieser, „die gnädigen Hände küssend“, seinen „innigsten Dank“ aus. M. an G., Königswart, 26. VIII. 1842: „Ich betrachte das Ableben des Gr. Mittrowsky *) als einen zu wahr­scheinlichen Fall, um denselben nicht als eine bereits eingetrettene That- sache zu nehmen. In Beziehung auf den Staat hat der Fall kaum einen anderen Werth als den eines Parte-Zettels, denn Graf Mittrowsky ist für die Geschäfte schon längst nicht mehr am Leben. Hierdurch leidet der Staat; ein so wichtiges Dep. wie jenes des Innern nicht besetzt haben, ist ein wahres Uebel; die Staaten gleichen den Herrschaften; wenn ein dienstunfähiger Oberbeamte der letzteren vorsteht, so wird sich das Gut — der Besitzer thue, was er wolle — verschlechtern und Unkraut statt gutem Korn die Felder einnehmen! Man sagt — der Mann ist ehrlich! Diess ist allerdings vortrefflich; ist er aber auch tauglich? Ich habe Ihnen neulich über den Gr. v. Chotek* 4) geschrieben, in der Anlage finden Sie ein Schreiben, welches ich heute von ihm erhielt. Es bedarf zur Verständigung die Aufklärung, dass ich ihm sagte -— was an sich wahr ist und ihm gleichzeitig zur Beruhigung dienen konnte —, ,Sie denken nur an die Stelle des Ob. Kanzlers; die eines Ob. Burggrafen ist aber ebenfalls wichtig und in vielen Beziehungen schwerer zu ersetzen als die andere, denn sie ist eine administrative und von dem Centrum entfernte; der Ob. Kanzler gleicht dem H. Kriegs-Rath-Präsidenten; der Ob. Burggraf gleicht dem Commandirenden Generalen. Nun können zwey Männer Verdienste haben und dennoch besser zu einer dieser Stellungen als zur anderen passen. Hat der eine oder der andere das Recht über Ungerechtigkeit zu klagen, wenn der Monarch ihn zu dem verwendet, wozu er paßt? Sie wollen Ob. Kanzler sein; wo ist der 0. Burggraf?' Hierauf nannte Gr. Chotek den Gr. Franz Stadion5). Ich machte hier­gegen Bemerkungen und im Laufe des Gespräches fiel das Wort: .dass dessen Bruder5) den Ruf eines gediegenen Administrators hätte!' Diess hat nun Gr. Ch., wie es aus dessen Brief ergeht, aufgefaßt und mit seiner Schusslerey sieht er den Ob. Burggrafen vor sich stehen! Aus dem Schreiben des Gr. Ch. lässt sich nicht entnehmen, was ihm Gr. Kolowrat — von dem ich übrigens Nichts weiss, als was mir Chotek schreibt — sagte. So viel scheint mir erwiesen, dass er ihm die Kanzlerstelle nicht zusagte. In der Sache scheint mir nun entweder im Falle des Ablebens des Gr. Mittrowsky die alsbaldige Ernennung des Nachfolgers in der 8) Siehe IX. 3). 4) Siehe IX. 5). 5) Siehe IX. 0-

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