Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)

AUER, Erwin M.: Erbritterwürde und Inkompatibilität im Deutschen Ritterorden

Erbritterwürde und Inkompatibilität im Deutschen Ritterorden 73 traditionellen sowie herrschenden Ansichten von der Ritterbürtigkeit. Frei­lich dürfe nicht übersehen werden, daß auch für die Erbämter des heiligen römischen Reiches und der Erblande die Ritterbürtigkeit, bzw. die eben­bürtige Herkunft nicht gefordert war197). Auf Grund dieses Gutachtens und im Sinne der großkapitularischen Abstimmung vom 5. Juni 1920 ver­lieh der Hoch- und Deutschmeister Erzherzog Eugen am 19. Juni 1920 Ludwig Maria Grafen Waldbott von Bassenheim die Erbritterwürde198). In den Ordensschematismen erscheint der Genannte als Eques hereditarius zwischen 1925 und 1927 auf199). Der vierte Erbritter erfreute sich nicht lange seiner Würde und starb bereits nach wenigen Jahren am 23. August 1926. Mit diesem Tag erlosch auch die Erbritterwürde. Da nach 1914 kein adeliger Profeßritter aufgenommen und nach 1918 keine adeligen Ehren­ritter200) ernannt worden sind, sondern diese Institutionen des Deutschen Ritterordens, wie im vorhergehenden Abschnitt dargelegt wurde, nur mehr ausliefen, bzw. auslaufen, bestand für den Deutschen Orden keine Veran­lassung, die Adeligen vorbehaltene Erbritterwürde weiterzuverleihen201). Wohl wurde 1935 ein neues Ehrenritter-Institut des Deutschen Ordens ge­schaffen, das jedoch nicht mehr den Nachweis adeliger Ahnen verlangt und keine Geldbeiträge erfordert; für die Verleihung dieses Ehrenritter-Titels neuer Art sind nicht ererbte, sondern ausschließlich persönliche Verdienste um den Deutschen Orden maßgebend 202). Über eine in jüngster Zeit dis­kutierte neue Einrichtung des Deutschen Ordens in der Art eines sogenann­ten Dritten Ordens liegt die Entscheidung noch beim heiligen Stuhl203), 197) Ebenda, Schreibmaschin-Konz., S. 4. 198) HuDM. an Ludwig Maria Gf. Bassenheim, Basel 1920 Juni 19, Abschrift (ebenda, RA., W 8, Nr. 1983, fol. 125). Vgl. oben Anm. 189. 109) Catalogus generalis Ordinis Teutonici. Brunae 1925, 1926, 1927, pag. 13 (ebenda, Ordensstand, Karton 620). 200) Die letzte Ernennung eines Ehrenritters alter Art (Karl Gf. Couden- hove) fand am 12. Oktober 1918 statt (Catalogus generalis Ordinis Teutonici. Brunae 1924, pag. 14; = Ordensstand, Karton 620). 201) Die Akten des Ordens nach 1926 verzeichnen auch keine Bewerbung eines Mitgliedes der gräflichen Familie Waldbott von Bassenheim mehr. — Comte Zeininger (vgl. oben Anm. 7) war der einzige, der sich aus wissenschaft­lichen Gründen um Auskünfte über die Erbritterwürde an die Kanzlei des Deut­schen Ordens wandte (ebenda, Kurrentzahl 42/1937). •202) p)er Catalogus Ordinis Teutonici 1953, Viennae [1954], pag. 8, ver­zeichnet Kardinal Erzbischof Dr. Theodor Innitzer (12. Jänner 1935) und Alt­bundespräsident Wilhelm Miklas (15. Jänner 1935) als damals lebende Ehren­ritter neuer Art; der Erstgenannte ist inzwischen am 9. Oktober 1955, der Letztgenannte am 20. März 1956 verstorben. Über das Ehrenritter- und Marianer-Institut des Deutschen Ordens seit 1926 siehe auch Turnier, 1955, a. a. O., S. 576. 203) Willy Lorenz, Wiederkehr des Deutschen Ordens? in: Der große Ent­schluß, Jg. 10, Wien 1954, Oktoberheft, S. 33 ff. — Derselbe, Herbsttag in Gumpoldskirchen, in: Die Österreichische Furche, Der Krystall S. 1, Nr. 46 vom

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