Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)
NECK, Rudolf: Zeitgeschichtliche Literatur über Österreich
Rezensionen 469 Sterner-Rainer Sylvia, Erläuterungen zum historischen Atlas der österreichischen Alpenländer, II. Abteilung: Die Kirchen- und Grafschaftskarte, 5. Teil, Tirol (Nord- und Osttirol). Mit Beiträgen von Fridolin D ö r r e r, Matthias Mayer und Otto Stolz. Wien 1954. Verlag von Adolf Holzhausens Nfg., 131 Seiten. Der im Jahr 1951 erschienenen Karte der kirchlichen Einteilung Österreichs folgten zunächst die in dieser Zeitschrift besprochenen Erläuterungen für die Steiermark, Vorarlberg und das Burgenland (Mitteilungen des Österr. Staatsarchivs 5, 1952, S. 460 ff.). Der vorliegende, Nord- und Osttirol umfassende Band ist in zwei Lieferungen erschienen. In der ersten Lieferung bringt Sylvia Sterner-Rainer zunächst eine Übersicht über die angewendeten Methoden zur Ermittlung des Bestandes und der Ausdehnung der Urpfarren und ihrer Filialkirchen. Da frühe Quellenangaben über den Umfang der Urpfarren sehr selten sind — eine Beschreibung der Grenzen der Pfarre Wilten von angeblich 1150 erwies sich als eine „Nachfälschung“ von c. 1250 —, wurde eine rückschließende Methode nach dem Umfang der Katastralgemeinden in der Aufnahme von 1850 verwendet. Dann folgte eine genaue Überprüfung der Urkundenbücher und sonstiger gedruckter Quellen für jede Urpfarre. Von Otto Stolz stammt der Beitrag „Allgemeines über das Alter der Pfarrgemeinden und ihr räumliches Verhältnis zu den politischen Gemeinden in Tirol“. Mit dem Indiculus Arnonis ist ein erstes Verzeichnis der Pfarren im Unterinntal um 800 erhalten. Für Brixen existiert noch ein Verzeichnis um 1300 nur für den südlichen Teil der Diözese. Stolz weist einen Zusammenhang zwischen der räumlichen Ausdehnung der Urpfarren und der Gerichtssprengel nach. Die Landgerichte waren in Dingstätten oder Schrannen gegliedert, die meist einer Urpfarre entsprachen. Matthias Mayer gibt in „Pfarrei, Vikariat, Kuratie, Kaplanei — rechtlich und geschichtlich“ einen kurzen Überblick über die Rechtsbegriffe. Erstaunlich ist die vom Verf. nachgewiesene Regelmäßigkeit der Entfernungen der Urpfarren voneinander, die zwei bis drei Meilen (15—25 km), also etwa vier bis sechs Gehstunden auseinanderliegen. Nach den Urpfarren entstanden seit dem 10. Jahrhundert die ersten Ausbaupfarren, die in der Karte den Urpfarren gleichgesetzt wurden — exakte Unterscheidungsmerkmale gibt es hier nicht —, aber meist kleineren Umfang haben. Aus den Exposituren oder Kuratien wurden Vikariate, die meist in der Josephinischen Kirchenreform eigene Pfarren wurden. Fridolin D ö r r e r schreibt über „Tirols alte Diözesan- einteilung“. Dieser Beitrag ist ein Auszug aus einem Aufsatz des Verf. zum gleichen Thema, der in der folgenden Besprechung angezeigt wird. Die zweite Lieferung enthält den speziellen Teil, die Besprechung der einzelnen Pfarren. Auf die älteste urkundliche Namensform folgen die Erwähnungen der Pfarre oder eines Pfarrers bis zum Ende des 14. Jahrhunderts, der Umfang der Urpfarre nach Gemeinden, Patrozinien, Patronat und kurze Angaben über Tochterkirchen. Das hohe Alter der Siedlungen beweist die Nennung von 25 aus insgesamt 55 Pfarr- orten vor 1100. Im Gegensatz dazu erfolgten die Nennungen derselben Orte als Pfarren bedeutend später. Nur 6 werden vor 1100 erwähnt, weitere 16 vor 1200, die Mehrzahl erst im 13. Jahrhundert. Schmerzlich