Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)
WINTER, Otto Friedrich: Die „Obere Registratur“ des Reichshofrates 1938–1954
Österreich 319 21% cm Verwendung fanden, von denen acht Stück, je zwei übereinandergestellt, genau in die einzelnen Depotfächer passen. Für die Verwendung von Kartons können folgende Vorteile geltend gemacht werden: 1. Sie gewähren einen allseitigen Schutz gegen Staub und Lichteinwirkungen. 2. Sie ermöglichen eine liegende Aktenaufbewahrung an Stelle des bisherigen Stehens auf der unteren Schmalseite. 3. Durch die bessere Ausnützung der Fächer und eines Teiles der ohnedies zu breiten Zwischengänge ergibt sich eine nicht unwesentliche Einsparung an Belegfläche34). 4. Das gewählte Format besitzt einen größeren Fassungsraum als die meisten der bisher verwendeten Kartons. 5. Die ein breites Rechteck bildende Vorderseite bietet ausreichenden Platz für eine leicht überschaubare Beschriftung. 6. Infolge des gleich großen Fassungsraumes der einzelnen Einheiten ergibt sich die bisher nur in wenigen Fällen bestehende Möglichkeit, schon aus dem Repertorium wenigstens annähernd den Umfang der einzelnen Prozeßakten zu erkennen. Demgegenüber sollen eirtige Nachteile nicht verschwiegen werden: Die etwas geringere Handlichkeit — gebundene Faszikel sind doch leichter an den Schnüren oder Bändern aus dem Regal zu ziehen oder zu tragen — macht bei einem seltener benützten Bestand wie der „Oberen Registratur“ wenig aus35 36). Das Gewicht der großformatigen Kartons — bei der „Oberen Registratur“ ca. 10 kg — hätte erst bei deren Verwendung für Akten des 19. und 20. Jahrhunderts mit relativ hohem Papiergewicht ungünstige Auswirkungen. Die Unmöglichkeit, übergroße Formate unterzubringen, spielte bei der „Oberen Registratur“ in einem einzigen Fälle eine Rolle; das betreffende Stück, eine gebundene Beilage, wurde neben dem Karton mit den zugehörigen Prozeßakten eingestellt. Schließlich läßt sich der ständig verschiedene Umfang der Prozeßkonvolute mit dem wenig variablen Fassungsraum der Kartons, die, wenn sie nicht ganz angefüllt sind, leicht zerreißen, nicht immer ohne weiteres in Einklang bringen; bei der „Oberen Registratur“ bildeten in dieser Hinsicht gebundene Akten, die als Beilagen, Akten der ersten Instanz oder Komr missionsakten häufiger Vorkommen, schwerer zu lösende Probleme30). Der Nachteil der schwierigen Unterbringungsmöglichkeit von Zuwächsen braucht hier nicht erörtert werden, weil solche für die „Obere Registratur“ nicht in Betracht kommen. Die neue Reihe der „Oberen Registratur“ zählt Karton 1 bis 1996, dazu kommen drei Kartons „Duplikate und Fragmente“; daraus ergibt sich, daß der Fassungsraum der einzelnen Einheit um rund ein Drittel 34) Bei der jetzigen Aufstellung in Stelle XI 1 a—30 e wurde die Ersparnis mit ungefähr 150 laufenden Metern, im Vergleich zu einer Gesamtbelegfläche des neuen Gebäudes mit 16.000 m nicht ganz 1%, zu der für die gesamten „Reichsarchive“ benötigten Stellenlänge von ca. 3000 m 5%, errechnet, ein bei dem chronischen Raummangel des Haus-, Hof- und Staatsarchivs nicht unwichtiges Ergebnis. 35) Im Falle einer neuerlich notwendig werdenden Verlagerung müßten die Kartons durch Umschnüren unbedingt vor dem Aufgehen geschützt werden. 36) Auch die Bittnersche Neufaszikulierung von 1901/2 kam nicht um das Auseinanderreißen von Prozessen und deren Aufteilung auf mehrere Faszikel herum; die Zahl der Teilungen ist auch bei der Kartonierung nicht größer.