Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)
WINTER, Otto Friedrich: Die „Obere Registratur“ des Reichshofrates 1938–1954
318 Archivberichte delte sich einerseits noch um Reste der Universitätsbibliothek, die in Markhof, andererseits um Einzelakten und Faszikel anderer Bestände, die irrtümlich erst nach 1945 in die Stöße der ungeordneten Akten geraten waren; erstere wurden der Universitätsbibliothek übergeben32), letztere richtig eingereiht. 1953 wurden im zweiten Arbeitsgang die provisorisch in alphabetischer Reihenfolge aufgestellten Prozesse an Hand des AB. 48 in die zugehörigen Faszikel zusammengezogen. Der Umfang der zu ordnenden Aktenmenge und die schon geschilderten Besonderheiten der Zusammenfassung in den Rubra capitalia33) hatten eine sofortige Einlegung der Prozesse unmöglich gemacht. Gibt es doch innerhalb einzelner Rubra wieder alphabetisch angeordnete Prozeßserien: R.C. „Juden“ umfaßt Prozesse mit jüdischen Klägern von A bis Z, ohne daß dies konsequent durchgeführt wäre, da solche auch manchmal an der ihnen nach dem Alphabet innerhalb des Gesamtbestandes zukommenden Stelle eingeteilt sich finden. R.C. „Mecklenburg“ enthält eine alphabetische Serie „Mecklenburgische Privat-Causae“ aus der Zeit des Wirkens der kaiserlichen Sequestrationskommission in Mecklenburg; auch die hier vorkommenden Namen finden sich in der allgemeinen Reihung, wenn die Betreffenden als Kläger unmittelbar beim Reichshofrat aufgetreten waren. Die in den zahlreichen und umfangreichen Prozessen über Schuldenwesen und Vermögensverwaltung eingegangenen Klagen der Gläubiger wurden nicht unmittelbar unter deren Namen, sondern in Serien innerhalb des Schuldprozesses eingereiht. Diese Beispiele zeigen zur Genüge, daß nur mit Hilfe des AB. 48 und durch Herstellung der in diesem gegebenen Ordnung die Wiederbenützbarkeit der „Oberen Registratur“ zu erreichen war. Im Zusammenhang mit dieser Eingliederungsarbeit ergab sich als Nebenprodukt die schon erwähnte Liste der gänzlich fehlenden Nummern, die allerdings auch noch die Nummern der schon vor 1945 extradierten Faszikel und die versehentlich ausgelassenen einschloß. Die tatsächlich 1945 verlorenen Faszikel ergab erst die Prozeß um Prozeß vorgenommene Überprüfung des ganzen Bestandes, also auch der unversehrt gebliebenen Teile, im Zusammenhang mit der Umlegung in Kartons. Mit der Ersetzung der alten Schutzdeckel durch Kartons — mit umklappbarem Seiten- und Oberteil und einem durch eine umklappbare Zunge des Seitenteils und einen Schlitz im Oberteil zu bewerkstelligenden Verschluß — war bei den Judicialia des Reichshofrats um 1930 begonnen worden. Die Einkartonierung, die teilweise auch durch die unzureichenden Schutzumschläge der Neufaszikulierung 1901/2 notwendig geworden war, nahm aus finanziellen Gründen einen sehr schleppenden Verlauf. Immerhin konnten bis 1939 die „Alten Prager Akten“, das Fiskalarchiv, die „Denegata antiqua“ und „Decisa“ in Kartons umgelegt werden. Damit war auch die Frage der für die „Obere Registratur“ zu wählenden neuen Schutzhülle schon entschieden; es wurde nur insoweit ein neuer Weg eingeschlagen, als einheitlich Kartons miit den Maßen 38^ : 27 : Sä) Reg. d. HHStA., ZI. 2353, 2448, 2615/1952. 33) Vgl. Anm. 2.