Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)

KRAUS, Wilhelm: 10 Jahre Österreichisches Staatsarchiv 1945–1955

Österreich 261 dann 2 zugeteilte Beamte (Bibliotheken). Also ein Gesamtstand von 110 tätigen Personen. Den akademischen (wissenschaftlichen) Beamten obliegt in erster Linie der wissenschaftliche Dienst in den Archiven: jedem ist eine bestimmte Gruppe von Archivkörpern als Referat (im KA. als Abteilung) zugewiesen, für deren Ordnung und Erschließung durch Archivbehelfe er zu sorgen hat; daraus erwachsen ihm die wissenschaftliche Betreuung der Bestände, die wissenschaftliche Beratung der Benutzer und die Beantwortung der wissenschaftlichen Anfragen, deren Arbeit- und Fragethemen in diesen Beständen ihre Quellen finden. Zu den Aufgaben der Akademiker gehört ferner die eigene wissenschaftliche Tätigkeit. Für die Anstellung im wis­senschaftlichen Dienst der staatlichen Archive sind die Vollendung der philosophischen (Dr.) oder der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien (Staatsprüfungen) und für die Definitivstellung die erfolgreiche Ablegung der ordentlichen Staatsprüfung am Institut für österreichische Geschichts­forschung Bedingung27). Den Beamten und Vertragsbediensteten des gehobenen Fachdienstes (Verwendungsgruppe B) obliegen: die Durchführung bzw. Unterstützung der akademischen Beamten bei den Erhebungsarbeiten für die Beantwor­tung der Anfragen, die Aushebung und Rückstellung der für die Benutzer und für Entlehnungen benötigten Archivalien, die Unterstützung der wis­senschaftlichen Beamten in den einzelnen Referaten und Abteilungen und im Benützerdienst, Ordnungsarbeiten, Verbindungsdienst zu den Behörden und Ämtern, sowie die Beantwortung einfacherer Anfragen und des admi­nistrativen Dienstes. Sie müssen das Reifezeugnis einer Mittelschule oder der „Beamtenmatura“ aufweisen und haben zur definitiven Anstellung eine Prüfung vor einer aus wissenschaftlichen Beamten des ÖStA. gebil­deten Prüfungskommission aus österr. Geschichte seit 1740 mit besonderer Berücksichtigung der neuesten Geschichte Österreichs, österr. Verfassungs­und Verwaltungsgeschichte (Behördenorganisation), Verfassungskunde, Dienstpragmatik und Archivkunde abzulegen; im schriftlichen Teil dieser Prüfung sind Konzepte und Reinschriften (Latein und eine lebende Fremd­sprache) des 18. und 19. Jahrhunderts zu transkribieren 27, 28). Den Beamten und Vertragsbediensteten des Verwaltungs- (Verwen­dungsgruppe C), sowie des Verwaltungshilfs- und Kanzleidienstes (Ver­wendungsgruppe D) obliegt hauptsächlich die geordnete Führung und Durchführung des administrativen und des Kanzleidienstes; sie haben zur Erlangung des Dienstpostens eine 4jährige Verwendung im Bundesdienst und für die definitive Anstellung die Prüfungen des C- bzw. D-Dienstes 27) Für die Zeit vor 1945 bzw. 1938 vgl.: Gesamtinventar des Wiener HHStA., Bd. 1, S. 109—112. 28) BGBl. 1948, Stück 35, Nr. 164: „Dienstzweigeverordnung; für die C-Prüfung: BGBl. 1953, Nr. 165 vom 13. 10. 1953.

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