Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)

BLAAS, Richard: Die Gedächtniskapelle in Queretaro und die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Österreich-Ungarn und Mexiko

214 Richard Blaas Diese Vorkommnisse ließen mit Recht befürchten, daß die Gedächtnis­kapelle, solange sie in privaten Händen war, zu einem kommerziell ausge­werteten Attraktionspunkt herabgewürdigt und ihrem Zweck entfremdet werden könnte. Vor direkten Eingriffen gegen den Widmungszweck hütete sich der Besitzer vorläufig, da er sich wohl bewußt war, daß irgendwelche Insulte gegen die Kapelle schwere Folgen für die mexikanische Regierung haben müßten und daß diese in einem solchen Falle sicher einschreiten würde. Der Präsident der Republik und der Außenminister, die Interesse an einer definitiven Regelung dieser Frage zeigten, brachten das sehr an­sprechende Projekt in Vorschlag, den ganzen Glockenhügel in einen Fried­hof für die Stadt Queretaro umzuwandeln. Eine Maßnahme, die eine Hand­habe zur Anwendung des Enteignungsgesetzes geboten hätte. Das Fried- hofsprojekt ist aber gescheitert, weil der, angeblich mit Herrn Jimeno in Konvivenz stehende Gouverneur von Queretaro bereits eine andere dies­bezügliche Konzession erteilt hatte85). Die Kapellenangelegenheit belastete so nach wie vor die Amtsführung des Grafen Hohenwart. Seine Hoffnung, daß der anderweitig verschuldete Besitzer schließlich doch seine unmäßigen Forderungen werde herabsetzen müssen, erfüllte sich nicht. Als Graf Ho­henwart im Dezember 1905 von seinem Posten abberufen wurde, war die Kapellenangelegenheit noch immer unerledigt. In dem Memorandum, das er als Abschlußbericht über seine Bemühungen zur Regelung dieser Frage vorlegte, prangerte er nochmals das „unbegreifliche Vorgehen dessen an, der den Bau geleitet, das an Torheit nichts zu wünschen übrig lasse“ und kommt zu der nicht ganz unberechtigten Schlußfolgerung: „Die Kapelle soll aus mexikanischen Regierungsgeldern gebaut sein, jedoch niemand darf dies wissen. Worin liegt nun die .Satisfaction' oder der Act der Pietät gegenüber Weiland Kaiser Maximilian, welcher die Grundlage zur Erneue­rung der Beziehungen bildete?86)“ Der neue Geschäftsträger, Baron Forster87), nahm zu Beginn des Jah­res 1906 mit großer Energie die Versuche zur Regelung der leidigen Ka­pellenfrage wieder auf, nachdem ihm eine ausführliche Weisung aus Wien, die Intentionen des k. u. k. Ministeriums für Äußeres in dieser Frage prä­um seiner Forderung nach Entfernung des Buches Nachdruck zu verleihen (vgl. Bericht vom 23. Juli 1907; Ges. Arch. Mexiko, Album-Zitate). Der Informator Fink wurde von Giskra anläßlich der Finalisierung der Kapellenangelegenheit für die Verleihung des Ritterkreuzes des Franz Josephs-Ordens vorgeschlagen (vgl. Adm. Reg. F 46/275, Mexiko 8). 85) Ges. Arch. Mexiko, Kapellenangelegenheit unter Graf Hohenwart 1901 bis 1905, Brief des Bischofs von Queretaro vom 13. Dez. 1902, ebenso Privatbrief Hohenwarts vom 15. Juli 1903. 8B) Memorandum Hohenwarts in Ges. Arch. Mexiko, Die Kapellenangelegen­heit unter Graf Hohenwart 1901—1905. 87) Der zum Nachfolger des Grafen Hohenwart bestimmte Gesandte Graf Jaroslav Wisniewski von Wisniervo hat seinen Posten nicht angetreten.

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