Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)

BLAAS, Richard: Die Gedächtniskapelle in Queretaro und die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Österreich-Ungarn und Mexiko

Die Gedächtniskapelle in Queretaro 215 zisierend, zugegangen war88). Dem Ministerium erschien es als beste Lö­sung, „wenn das Terrain, auf welchem die Kapelle steht und der umliegende Grund des Cerro de las Campanas aus privatem in öffentlichen Besitz über- gienge und sei es durch Widmung oder durch Kauf z. B. von der Stadt Queretaro erworben würde, die sich dann zur beständigen Erhaltung des Gebäudes verpflichten müßte. Äußersten Falles wäre man auch bereit, das­selbe zu einem angemessenen Preis zu erwerben und Jimeno, falls er einiges Entgegenkommen bezeugen sollte, eine Ordensauszeichnung zu erwirken.“ Bei allen aber hiezu nötigen Erkundigungen und Verhandlungen wird dem Geschäftsträger „größte Vorsicht und stete Bedachtnahme auf die bekannte Empfindlichkeit der mexikanischen Regierung in allen das ehemalige Kai­serreich betreffenden Fragen auf das dringendste empfohlen.“ Diese Wei­sung bildete die Grundlage aller weiteren Bemühungen der Gesandtschaft in der Kapellenfrage. Baron Forster trachtete, zunächst einmal mit dem Besitzer in direkte Besprechungen über den Ankauf des Kapellengrundes einzutreten. Als Mittelsmann fungierte Herr Lüdert y Rul. Jimeno präzi­sierte jetzt seine Forderungen der k. u. k. Gesandtschaft gegenüber und verlangte für den Kapellengrund allein bei voller Wahrung der Baufreiheit rund um das Kirchlein 42.000 Kronen und außerdem für die Aufsicht und Wartung ein Jahresgehalt von 1200 Kronen für immerwährende Zeiten88). Dieses Aufsichtsgeld, erklärte Jimeno, entspräche den jährlichen Einnah­men aus den Eintrittsgeldern, was auf eine ziemlich hohe Besucherzahl schließen ließe, wenn man nicht auch hier eine ungebührliche Überforde­rung in Rechnung stellen müßte. Diese hartnäckige Chantage von seiten des Besitzers und die Einsicht, daß diese Frage im Interesse der guten Beziehungen zu Österreich-Ungarn endlich definitiv geregelt werden müsse, lockte schließlich die mexikanische Regierung aus ihrer bisher bewahrten Reserve. Präsident Diaz ließ dem Geschäftsträger durch das Außenmini­sterium mitteilen, „qu’il s’entend de soi-méme que le Gouvernement mexi- cain, ayant fait ériger la Chapelle par ses fonds, acquiére aussi le terrain pour le mettre ä la disposition du Gouvernement d’Autriche-Hongrie“. Auf diese Weise hoffte man die lästige Angelegenheit endgültig los zu werden und den für die Regierung nur peinlichen Besitz und die Verantwortung dafür auf die k. u. k. Regierung abwälzen zu können. Sollte auch der Ver­mittlungsversuch der Regierung fehlschlagen „on ferait venir Jimeno et lui poserait la question s’il voulait étre ami ou ennemi du Gouverne­ment“ 80). Der Besitzer nannte nunmehr als Kaufpreis die Summe von 20.000 Pesos. Allmählich wurde auch Herr Jimeno nervös, zumal das Gerücht umging, daß man eine Tramway-Linie von Queretaro zum Glocken- 88 89 90 88) Pol. Arch. XXXIV/9 a. a. O. Weisung nr. 462 vom 8. Mai 1906. 89) Ges. Arch. Mexiko, Kapelle in Queretaro, Jimeno’s Postulat. 90) Pol. Arch. XXXIV/9 a. a. O. Bericht Forsters nr. 8, vertraulich, vom 20. Juni 1906.

Next

/
Thumbnails
Contents