Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)

BLAAS, Richard: Die Gedächtniskapelle in Queretaro und die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Österreich-Ungarn und Mexiko

Die Gedächtniskapelle in Queretaro 211 treter stand in krassem Gegensatz zu der überschwenglichen Begrüßung bei ihrer Ankunft72 73). Zu den ersten Aufgaben des neu ernannten k. u. k. Gesandten zählte nicht nur der Abschluß eines vorteilhaften Handels- und Freundschaftsver­trages n), sondern auch vor allem die Klärung der heiklen Kapellenangelegen­heit, die man auf beiden Seiten möglichst unter Vermeidung jeglichen Auf­sehens geregelt wissen wollte. Es war dem Gesandten bedeutet worden, daß eine definitive Regelung der Eigentumsverhältnisse an der Erinnerungs­kapelle in Queretaro erwünscht wäre74). Die Kapelle war, wie schon aus­geführt wurde, mit den Mitteln des geheimen Dispositionsfonds der mexi­kanischen Regierung erbaut worden. Der Bau hatte mehr als 15.000 Pesos verschlungen75). Der Besitzer des Glockenhügels hatte nur seine Zustim­mung zum Bau gegeben, sonst aber keinerlei Verpflichtungen übernommen. Man war zu Beginn des Baues mit „einem Mangel an Voraussicht und mit einer Kopflosigkeit vorgegangen, die wirklich alle Begriffe übersteigt“ 76). Die politischen Erwägungen hatten offenbar alle juristischen Bedenken völlig in den Hintergrund gedrängt. Jetzt, da die Kapelle fertig dastand, ihren politischen Zweck erfüllt hatte, tauchten mit einem Mal auch wieder die rechtlichen Fragen nach dem Eigentumsrecht an der Kapelle auf. San­tiago Jimeno hatte seinerzeit leichten Herzens die Zustimmung zum Bau gegeben, weil der Grund und Boden, auf dem die Kapelle errichtet wurde, an sich ziemlich wertlos war — nach fachmännischem Urteil war der ganze 72) Der deutsche Gesandte in Mexiko, Baron Heyking, quittierte diesen Wi­derspruch mit der sarkastischen Bemerkung: „Es ist bezeichnend für den cyni- schen Utilitarismus der Mexikaner, daß die österreichischen Repräsentanten mit Ehrenbezeugungen überhäuft wurden, solange es von ihnen etwas zu erreichen galt, daß man ihnen aber sofort den Rücken kehrte, als man alles, was man wünschte, von ihnen erlangt hatte. Dabei wissen die Vertreter der hiesigen Regierung vor befriedigter Eitelkeit über den angeblich errungenen Erfolg sich nicht zu fassen und in diesen Kreisen wird die Wiederherstellung der diploma­tischen Beziehungen mit der österreichisch-ungarischen Monarchie als ein „neuer Triumph“ der Regierung des Generals Diaz gerühmt“ (vgl. Pol. Arch. XXXIV/9 a. a. O. Abschrift eines Berichtes des deutschen Gesandten vom 7. Mai 1901). 73) Zwischen Österreich-Ungarn und Mexiko bestand ein Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 30. Juli 1842, der formell nach 1867 nicht aufgekündigt worden war (vgl. L. Bittner, Chronologisches Verzeichnis der öster­reichischen Staatsverträge nr. 2605). Am 17. Sept. 1901 wurde eine Handels­konvention abgeschlossen, die aber nur provisorischen Charakter hatte und be­reits am 27. Juni 1903 von Österreich-Ungarn gekündigt wurde (vgl. Bittner a. a. O. nr. 5000). 74) Ges. Arch. Mexiko, Die Kapellenangelegenheit unter dem Grafen Hohen­wart 1901—1905. 75) Abrechnungen im Ges. Arch. Mexiko, Korr.-Rechnungen betr. die Kapelle in Queretaro. 1897-—1901. 76) Pol. Arch. XXXIV/9, Liasse Mexiko I, Sühnekapelle, Privatbrief Hohen­warts vom 15. Juli 1903. 14*

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