Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)

BLAAS, Richard: Die Gedächtniskapelle in Queretaro und die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Österreich-Ungarn und Mexiko

Die Gedächtniskapelle in Queretaro 199 Diaz erwarte, daß Österreich-Ungarn zur Eröffnungsfeierlichkeit einen Vertreter entsenden werde31). Graf Goluchowski wandte sich auf diese Mitteilung hin im Wege der k. u. k. Botschaft in Berlin an das dortige Auswärtige Amt, um durch den k. deutschen Gesandten in Mexiko eine Bestätigung dieser Nachricht zu erhalten31). Die Antwort des deutschen Gesandten aus Mexiko modifizierte die Angaben des Fürsten Khevenhüller dahingehend, daß von einem geheimen Parlamentsbeschluß in dieser An­gelegenheit gar keine Rede sein könne, da das mexikanische Parlament nach der Bundesverfassung von 1874, die eine völlige Trennung von Kirche und Staat vorsehe, überhaupt nicht in die Beratung dieser mit religiösem Kult in Zusammenhang stehenden Frage eintreten dürfe. Die Errichtung einer Gedächtniskapelle wird aber auch vom deutschen Gesandten offiziell bestätigt; doch gehe die Sache, so meint er, von Dr. Kaska aus, der den Bau mit großem Eifer betreibe und dabei von den mexikanischen Behörden weitgehende Unterstützung erfahre. Eine Teilnahme mexikanischer Re­gierungsvertreter an den Einweihungsfeierlichkeiten wäre wegen der be­kannten Reformgesetze kaum möglich32). Waren durch diesen offiziellen Bericht dem k. u. k. Ministerium des Äußeren auch nicht die Hintergründe der Baugeschichte aufgedeckt worden, so war doch die Tatsache allein schon, daß an dieser historischen Stätte und zum Gedächtnis an Kaiser Maximilian mit Einwilligung der mexikanischen Regierung eine Kapelle erbaut werden sollte, als Beweis für einen Gesinnungsumschwung und als Entgegenkommen zu werten, das die Erwägung weiterer diplomatischer Schritte möglich machte. Der Cerro de las Campanas, auf dem das Urteil an Maximilian voll­streckt worden war, gehörte zur Hazienda de la Capilla der Dona Paula Gomez de la Cortina 33). Dr. Kaska hatte sich bereits vor seiner 1889 unter­nommenen Reise nach Wien bemüht, den Glockenhügel käuflich zu er­werben, um an der Richtstätte ein einfaches Denkmal für Maximilian errichten zu lassen. Der Kauf kam damals nicht zustande34). Der Grund 31) Ebenda, Weisung an Szögyényi nr. 1006 vom 16. Februar 1898. „Nach einer mir seinerzeit von dem Fürsten Khevenhüller privatim gemachten Mit­theilung . .. Da uns irgend eine offizielle Benachrichtigung in dieser Angelegen­heit bisher nicht zugekommen ist, so ersuche ich ... Gewißheit darüber zu er­langen, ob der Bau der neuen Kirche wirklich in Angriff genommen wurde, ferner in Erfahrung zu bringen, was hinsichtlich des Zeitpunktes der Einweihung derselben eventuell bereits bestimmt sein könnte. 32) Pol. Arch. XXXIV/9 a. a. 0. Bericht aus Berlin nr. 17, vertraulich, vom 12. Mai 1898 mit Abschrift des Berichtes des deutschen Gesandten in Mexiko. 33) Ges. Arch. Mexiko a. a. 0. Brief des Herrn Jósé Esquina in Querétaro an General Antonio Gayon in Mexiko vom 15. Mai 1889 das Eigentum des Cerro de las Campanas betreffend. 34) Ebenda, Brief Dr. Kaska’s an Fürst Khevenhüller ddo. Mexiko, den 18. Januar 1898. „Vor einigen 14 Jahren gehörte die Hacienda einer Frau und ich beauftragte damals einen Bekannten, Ingenieur und Deputierten im National-

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