Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 7. (1954) – Festgabe zur Hundertjahrfeier des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung
WASSILKO, Theophila: Die Internationale Musik- und Theaterausstellung Wien 1892 und das Obersthofmeisteramt
464 Theophila Wassilko unter welchen Modalitäten dem Ansuchen der Kommission entsprochen werden könne und im Sinne der in der erwähnten Theaterkonferenz vom 16. Oktober 1891 gefaßten Beschlüsse, erstattete die Generalintendanz am 18. Oktober ihren Bericht und sprach sich dafür aus, einschlägige Objekte aus dem Besitz der beiden Hoftheater und der Generalintendanz zu Ausstellungszwecken zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuwirken, daß die Spezialausstellung der Hoftheater „reichlich und planvoll“ gestaltet werde. Die Überlassung von Dekorationen und Kostümen wurde jedoch mit Rücksicht auf das Repertoire und den Fundus der Hoftheater zunächst für bedenklich erklärt und nach den später eingelangten Äußerungen der Bühneninspektoren der Hoftheater abgelehnt26). Nachdem bei einer am 3. Jänner 1892 vorgenommenen kommissionellen Besichtigung die Raumfrage gelöst worden war, fand am 5. Februar 1892 unter dem Vorsitz des Leiters der Generalintendanz in Anwesenheit des Regierungsrates Dr. Wlassack, Direktor Burckhard vom Hofburgtheater, Vorstand Fux und der beiden Bühneninspektoren eine Besprechung über die Art und Weise der Beteiligung an der Ausstellung statt, die zu dem Ergebnis führte, daß beide Hoftheater gemeinsam ausstellen werden. Die hiefür auflaufenden Kosten berechnete man mit 10.000—20.000 fl. Wie aus einer auf dem Akt angebrachten Bleistiftnotiz hervorgeht, hat der Kaiser — nach einer Mitteilung Hohenlohes an Bezeczny — für diesen Zweck einen Kredit von 15.000—20.000 fl. bewilligt27). Die Ausstellungskommission „beschränkte“ sich nach dem zitierten Bericht Bezecznys jedoch nicht nur darauf, „eine möglichst weitgehende Beschickung der Ausstellung durch die Hoftheater zu' erbitten“. Ihre Wünsche gehen viel weiter. Sie ersuchte darum, daß einzelnen Mitgliedern der Hoftheater die Mitwirkung an den Vorstellungen des Ausstellungstheaters gestattet, „ja daß sogar“, wie sich Bezeczny ausdrückte, eigene Aufführungen der beiden Hoftheater im Ausstellungstheater veranstaltet werden mögen. Auch dieses Ersuchen ist in der erwähnten Konferenz zur Sprache gekommen, erfuhr dort jedoch eine scharfe Ablehnung durch Hohenlohe. Bezeczny empfahl daher in dem zitierten Bericht dem ersten Ansuchen wegen Mitwirkung einzelner Mitglieder äußerste Zurückhaltung, da diese „mit der uralten gewissermaßen zum Gesetz gewordenen Gepflogenheit, daß im Umkreis der Hauptstadt die Hoftheatermitglieder außerhalb der Hof bühne höchstens in vereinzelten Fällen zu besonderen Wohltätigkeitszwecken auftreten dürfen, im Widerspruch stünde“. Die zweite Bitte wurde mit der Begründung „daß sich Hohenlohe in völliger Übereinstimmung mit den Anschauungen Bezecznys und denen der Hoftheaterdirektoren in so entschiedener Weise ausgesprochen hat“, auch 27) GJ. 17—1892.