Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 7. (1954) – Festgabe zur Hundertjahrfeier des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung

REGELE, Oskar: Die Schuld des Grafen Reinhard Wilhelm von Neipperg am Belgrader Frieden 1739 und an der Niederlage bei Mollwitz 1741

Oskar Regele 388 ten Pessimismus und durch seine oft kleinmütige Berichterstattung an den Kaiser Regierung und Armee desorganisierte. Diesem Entkräftungsprozeß unterlag auch Belgrad, wie es aus den nachfolgenden Daten eindeutig her­vorgeht: am 8. 8. meldete der Kommandant der Festung, General Freiherr von Suckow, Belgrad sei unausgebaut, dominiert und flankiert, am 11. 8., die Besatzung sei unzulänglich und „überhaupt fehle es an allem, was zu einer rechtschaffenen Gegenwehr erforderlich wäre“ 44), und am 14. 8. hielt er eine Verteidigung bis Ende September nur für möglich, wenn sich die Armee bei Sémiin behaupte, was er am 19. an den Hofkriegsrat durch die Worte ergänzte: „allein wenn die Armee ihn nicht sekundiere, müsse der Platz über kurz oder lang doch fallen, daß, wenn er rechtschaffen solle defendiert werden, eine ganze Armee an Infanterie hineingehöre“ ... und am 28. 8. an W a 11 i s, „wie die Garnison also mehr abnehme und entkräftet sei, daß die großen Fatiguen in die Länge nicht wohl mehr ertragen werden können“. Wenn er später plötzlich etwas zuversichtlicher wurde, hatte dies seinen Grund darin, daß er nach Schmettaus Entsendung nach Bel­grad — man hielt den erkrankten Suckow für ablösungsbedürftig — die Befürchtung hegte, man halte ihn für eine Weiterführung seines Komman­dos für ungeeignet. Die Gutachten anderer Generale lauteten nicht viel zuversichtlicher: Neipperg leugnete am 12. 8. die Wahrscheinlichkeit einer längeren Abwehr, Graf Limburg-Styrum hielt am 13. 8. einen Entsatz durch die Armee nicht für möglich, die Armee könne sich nur selbst halten und nichts weiteres unternehmen, der Herzog Josef Fried­rich zu Sachsen riet am 12. 8., die Armee nur in der Verteidigung zu belassen und zu restaurieren und Freiherr Seherr von Thohs urteilte wie der Herzog. Feldmarschalleutnant Graf Schulenburg machte am 15. 8. darauf aufmerksam, „überhaupt sei weder das Schloß noch die Wasser­stadt weder mit benötigter Garnison noch Artillerie versehen, und fehle es auch noch an vielen anderen Requisiten . .. keine gar lange Defension sei zu versprechen ...“ und Schmettau bezeichnete am 27. bzw. 31. 8. die Garnison als entkräftet und bestätigte, daß es an vielem fehle. Feldmar­schall Graf Wallis berichtete am 14. 8. nach Wien, die Armee sei ge­schwächt, die Behauptung Belgrads unbestimmt, ein Entsatz fraglich und die Armee könne sich bestenfalls behaupten, nicht aber aktiv operieren. Er meldete am 29. 8. dem Hofkriegsrat, er lasse diesen „von selbst erwägen, ob er wohl mit dieser (der Infanterie) und der beihabenden Kavallerie dem Feinde unter die Augen treten könne ... wenn die Stadt einstens durch einen Generalsturm übergehen sollte, wie General Suckow es für sehr mög­lich hält, der Feind zur Fortsetzung der Belagerung nicht über 12.000 Mann nötig haben, und folgedessen mit seiner übrigen Stärke ganz gewiß auf den Hals fallen würde, stehe es aber inoch einige Zeit an, bis der Feind die 44) Browne, a. a. O., S. 329. Auch die übrigen Urteile sind Browne ent­nommen.

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