Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 7. (1954) – Festgabe zur Hundertjahrfeier des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung

BENNA, Anna Hedwig: Studien zum Kultusprotektorat Österreich-Ungarns in Albanien im Zeitalter des Imperialismus (1888–1918)

Studien zum Kultusprotektorat Österreich-Ungarns in Albanien 25 zur Last legen 64), der aber auch eine Intensivierung der materiellen Auf­wendungen der Schutzmacht in Albanien durch Aktivierung der katholi­schen Vereinstätigkeit in Österreich-Ungarn empfahl65), erklärte Rampolla kurz und bündig, was auch immer mit der türkischen Regierung verab­redet, unterschrieben und besiegelt werde, könne für Österreich-Ungarn in keiner Weise bindend sein; zwischen dem Konkordat mit Montenegro und einem solchen mit Albanien bestünde eben der große Unterschied, daß Öster­reich-Ungarn hier ein völkerrechtlich unanfechtbares Protektionsrecht be­sitze, was dort nicht vorhanden sei66). Das Schwinden des Wohlwollens Kálnokys für den Konkordatsplan ging nicht zu Lasten der Berichterstat­tung Reverteras; auch die Berichterstattung Calices, welcher befürchtete, das österreichisch-ungarische Schutzrecht über Albanien werde auch dann, wenn das Konkordat ausdrücklich unter österreichisch-ungarischen Schutz gestellt werde, auf die Grenzen des allgemeinen Schutzrechtes nach Art. 62 des Berliner Vertrages 67) beschränkt, rechnete ernstlich mit der Eventua­lität, der Heilige Stuhl habe es auf die Beseitigung unserer Rechte abge­sehen, wobei man in Rom diese Rechte geringer einschätze als sie tatsäch­lich waren, und im guten Glauben meine, man könne ihnen durch irgend eine allgemeine Klausel Genüge tun 68). Die Aussichten den Konkordatsplan zu Fall zu bringen erschienen Calice außerordentlich gering, da er wußte, wie schwer oder nahezu ausgeschlossen es war, Leo XIII. von einem einmal gefaßten Plan, vor allem wenn dieser Angelegenheiten der Orientmission betraf, abzubringen69). Die energischen Vorhaltungen Reverteras hatten nicht verfehlt im Staatssekretariat Eindruck zu machen. Außerdem wußte man in Rom, daß Botschafter Cambon seine Regierung von dem Konkor­datsplan in Kenntnis gesetzt hatte und daß man in Paris wahrscheinlich eine ähnliche gegen Frankreich gerichtete Aktion erwartete70). Trotzdem erachtete Calice eine Drohung der Abberufung des Botschafters für das einzig wirksame Mittel, um den Abschluß eines den Interessen Österreich- Ungarns nachteiligen Vertrages zwischen Rom und Konstantinopel zu ver­hindern71)- Obwohl der Rotaauditor, Msgr. de Montéi72), von Leo XIII. 64) Ebenda, Bericht Revertera, Rom V, 16 B, 1892 Juni 6. 66) Ebenda. 66) Ebenda, Bericht Revertera, Rom V, 1892 Juli 5. 67) Vgl. oben, S. 14, Anm. 10. 88) Ebenda, Bericht Calice, Konstantinopel, 1892 Juni 23. 69) Ebenda, Bericht Revertera, Rom V, 23, 1892 Juli 26; 24, A—F, 1892 Juli 21. 70) Ebenda, Bericht Calice, Konstantinopel, 40 B, 1892 Juli 25. 71) Ebenda, Bericht Calice, Konstantinopel, 40 B, 1892, Juli 25, Weisung an Calice, 1892 Juli 29. 72) Zu Msgr. Johannes de Montéi, geistlicher Botschaftsrat, vgl. L. S anti- fall er, Theodor von Sickel, Römische Erinnerungen. Nebst ergänzenden Brie­fen und Aktenstücken. (Veröffenentl. des Instituts f. Österreichische Geschichts­forschung 3, 1947), S. 109, Anm. 1. A. Hu dal, Die österreichische Vatikanbot­schaft 1806—1918 (1952), S. 248.

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