Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

SANTIFALLER, Leo: Über die Urkunde für das Breslauer St. Vinzenz-Stift vom Jahre 1139–1149

Über die Urkunde für das Breslauer St. Vinzenzstift vom Jahre 1139—1149. Von Leo Santifaller (Wien). (Mit 4 Abb.) Inhaltsübersicht: Vorbemerkung. — Erster Teil: I. Allgemeine Charakteristik. II. Übersicht über den Gang der Forschung. III. Die Über­lieferung: 1. Über das Original; 2. Die Abschriften und die übrige handschrift­liche Überlieferung; 3. Gesamtübersicht; 4. Texte. Vorbemerkung. Die Urkunde von 1139—49 für das Breslauer St. Vinzenzstift gilt als die älteste bis jetzt bekannt gewordene in Schlesien entstandene Urkunde; diesem Dokument kommt daher sowohl in diplomatischer als auch in all­gemein historischer Hinsicht sehr erhebliche Bedeutung zu. Der hier zur Veröffentlichung kommende erste Teil der Untersuchung enthält eine all­gemeine Charakteristik des Stückes, eine Übersicht über den Gang der Forschung und die Überlieferung. Der später erscheinende zweite Teil soll die eingehende diplomatische, rechts- und sachgeschichtliche Unter­suchung sowie die Gesamtbeurteilung der Urkunde enthalten. Erster Teil. I. ALLGEMEINE CHARAKTERISTIK. Im folgenden soll eine ganz kurz gehaltene allgemeine Charakteristik der Vinzenzurkunde geboten werden. Die eingehende Erörterung aller diplomatischen und inhaltlichen Merkmale wird der zweite Teil enthalten. Über die äußeren Merkmale des bereits im 15. Jahrhundert nicht mehr vorhandenen und auch seither nicht mehr zum Vorschein ge­kommenen Originals könnten wir nur dann etwas aussagen, wenn uns eine Beschreibung oder Nachzeichnung überliefert wäre. Dies scheint bis zu einem gewissen Grade auch der Fall zu sein: beide Liebental’schen Kopien haben völlig übereinstimmend die Anfangsworte des zweiten Teiles Notum sit omnibus in vergrößerter Schrift; es ist kaum anzunehmen, daß diese Besonderheit auf Liebental oder auf den Schreiber der von ihm be­nützten Vorlagen zurückgeht, vielmehr dürfte dies auf einer Nachahmung des Originals beruhen. Daß der Schreibstoff jedenfalls Pergament war, bedarf wohl keiner besonderen Erörterung. Ob das Original ein Siegel, etwa das des Herzogs

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