Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

NECK, Rudolf: Zeitgeschichtliche Literatur über Österreich

514 Literaturberichte Stadtherren. Die Städte in dieser Frühzeit waren wohl befestigt aber nicht ummauert. Ein hervorstechendes Kennzeichen des Stadtrechtes war das sühnegerichtliche Verfahren, das im Falle des Ungehorsams gegen den Schuldigen mit Stadtverweisung und Hauszerstörung vorging. Die im 12. und 13. Jahrhundert in den meisten Bischofsstädten, die uns in den Quellen als civitates schlechthin entgegentreten, auftretende eidgenössische Bewegung entschied endgültig über die Stellung des Stadtherrn. Die volle Ausbildung der Sadt im Rechtsinn ist im 13. Jahrhundert abgeschlossen, da die Quellen Städte, Burgen und Dörfer unterscheiden. Die weiteren Untersuchungen gelten den Problemen der städtischen Behörden, dem Stadtbürgertum, den Gästen und Juden in ihrer Rechtsstellung innerhalb der Bürgergemeinde. Die zahlreichen beigegebenen Stadtgrundrisse und Städtebilder aus dem 16. und 17. Jahrhundert ermöglichen eine gute Orientierung über die topographische Entwicklung. Daß dieses Werk in so hervorragender Ausstattung erscheinen konnte, ist den Bemühungen des altbewährten Böhler-Verlages zu danken, der es unternommen hat, ein wissenschaftliches Werk in der seinem Gehalt entsprechenden äußeren Gestalt vorzulegen. Anna Hedwig Benn a (Wien). Loewenstein Karl, Die Monarchie im modernen Staat. Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1952. 151 Seiten. Abbildungen. Für deutschsprachige „gebildete und interessierte Laien“ hat Karl Loewenstein, gebürtiger Deutscher, Professor für politische Wissen­schaften am Amherst College in Massachusetts, USA., in „einer allgemein­verständlichen“ Form die hier zu besprechende Abhandlung verfaßt. Er versucht, ausgehend von der Situation des Jahres 1952, mit wenigen histo­rischen Rückblicken eine Analyse des vielseitigen Begriffs der Monarchie zu geben, behandelt dann die von ihren Anhängern vorgebrachte Rechtfer­tigung dieser Institution, um schließlich die Möglichkeiten und Schwierig­keiten einer Wiederaufrichtung der Monarchie in den Staaten, in denen sie im Laufe der letzten Dezennien verschwunden ist, zu erwägen. So sehr nun das Phänomen der Beseitigung der Monarchie in Dutzen­den, ja Hunderten von — allerdings sehr verschiedenartigen — Staaten im Laufe der letztvergangenen Jahrzehnte das Interesse des Staatswissen­schaftlers wie des Historikers zu wecken vermag, ist es doch durchaus fraglich, ob die Zeit schon reif ist, sich an eine Deutung und Darstellung dieses allem Anschein nach noch nicht abgeschlossenen Vorganges zu wagen, abgesehen davon, daß die Erörterung der Wahrscheinlichkeit einer Restauration zumindest in den mitteleuropäischen Staaten bei der gege­benen politischen Lage durchaus platonisch bleiben muß. L. weiß darum, daß Monarchie und Demokratie keine einander aus­schließenden staatlichen Organisationsformen sind, und findet die Verbin­dung dieser beiden Prinzipien in der „parlamentarischen Monarchie“ Nord- und Nordwesteuropas, vor allem Englands, am ehesten gültig verwirklicht. Demgegenüber zeigt er für die preußisch-deutsche und die österreichisch­ungarische Monarchie, die er — trotz Anführung einiger Unterschiede — mit den nicht mehr oder noch bestehenden Monarchien Süd- und Südost­europas dem Typus „mitteleuropäische Spielart der konstitutionellen Mon­archie“ zuweist, und durchwegs als „scheinkonstitutionelle Monarchien“

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