Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)
BENNA, Anna Hedwig: Organisierung und Personalstand der Polizeihofstelle (1793–1848)
Organisierung und Personalstand der Polizeihofstelle 219 setzt werden, da die Polizeivertrauten allein nicht imstande wären, die Untersuchungen zu führen. Die geplante Errichtung eines eigenen Gassenpolizeiamtes hielt Pergen für überflüssig und unzweckmäßig, da die Polizeioberdirektion in allen gassenpolizeilichen Fällen dem Regierungspräsidenten ohnehin die Berichte der Bezirkskommissare vorzulegen habe. Was dagegen die staatspolizeilichen Agenden betreffe, so stünde die Oberdirektion unter unmittelbarer Leitung der Polizeihofstelle, er könne nur empfehlen, es dabei zu belassen. Staatspolizei und gassenpolizei werden auch soweit nach ihrem jedesmaligen hedürfnissen — beide zugleich — sich des polizeyamts nach desselben verschiedenen abteilungen bedienen müssen, so wie es die bisherige erfahrung gezeigt hat, sich ohne alle besorgliche kreuzung sehr wohl bedienen können1-3). Pergen beharrte auf der Unterordnung des n.-ö. Regierungspräsidenten unter die Polizeihofstelle bezüglich der Lokalpolizeiangelegenheiten im Hinblick auf die Unterordnung aller übrigen Regierungspräsidenten. Das unter geordnetsein des regie- rung spr äsidenten unter die polizeihofstelle hat in Wien mehr grund als in anderen städten wegen häufiger Vorfälle, die als gegenstände der Staatspolizei behandelt werden müssen1-4). Der staatsrätliche Referent Fechtig stimmte Pergen voll und ganz zu, er betrachtete die Trennung der Staats- von der Lokalpolizei im Hinblick auf Wichtigkeit des Meldewesens für die Staatspolizei als ungünstig. Außerdem stand die gleichzeitige Verwendung der höheren Beamten in der n.-ö. Regierung und in der Polizeihofstelle der geplanten Trennung im Wege. Kaiser Franz II. forderte dem der n.-ö. Regierung und der Polizeihofstelle angehörigen Sumerau* 124 i2S) einen Bericht über die Verteilung der Geschäfte zwischen der n.-ö. Regierung und der Polizeihofstelle ab126). Sumerau stellte in seinem Memorandum fest, die Wiedererrichtung der josefinischen Polizei 1793 habe es mit sich gebracht, daß die Polizeihofstelle in Wien an die Polizeioberdrekton und die vier Kreisämter direkt, in den Ländern jedoch nur an die Länderchefs Auftrag gäbe. Der Polizeihofstelle kämen mithin folgende Agenden zu 1) unmittelbare leitung der polizeioberdirektion, kontrolle des Personalstandes 2) erteilung der pas- sierung zu den geheimen ausgaben durch Verrechnung an das kameral- regierungstaxamt 3) Verwaltung des geheimen fonds von jährlich 10.000 fl., »äs) Ebenda. 124) Ebenda. 125) Johann Thaddäus, Vogt Freiherr von Sumerau, 1780 n.-ö. Regierungsrat, 1788 Hofrat bei der Böhmisch-österreichischen Hofkanzlei, 1791 n.-ö. Regierungspräsident, 1792 Geheimer Rat, 1801 Vizepräsident der Polizeihofstelle, 1802 Präsident der n.-ö. Regierung, 1802—1804 Präsident der Polizeihofstelle. Vgl. A. Starzer, Die n.-ö. Statthalterei 1501—1890 (1897), S. 359, 360. R. Lorenz, Volksbewaffnung und Staatsidee (in Österreich 1792—1779 (1926) S. 48. H. Oberhummer, Die Angehörigen der Wiener Polizeidirektion (1754 bis 1900) (1937) S. 3. Benna, a. a. O., S. 246, 247. 126) STR 4844/1802, Oberhummer 1, 100. Benna, a. a. O., S. 186.