Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

BENNA, Anna Hedwig: Organisierung und Personalstand der Polizeihofstelle (1793–1848)

220 Anna Hedwig Benna der vom magistrat aus den polettengeldern ab geführt wird 4) leitung des zucht- und polizeihauses durch regierungssekretär Trimmei 5) leitung der polizeibezirlcsmedizinalanstalten durch regierungsrat Dr. Ferro und be- setzung der verschiedenen dienststellen 6) wird von allen fremden, wie in den Provinzen bei den regierungschefs um passe angesucht; diese gesuche werden aber meist an die staatskanzlei gewiesen 7) empfängt von der po- polizeiob er direktion besondere rapporte 8) empfängt vom polizeiober direktor von zeit zu zeit Stimmungsrapporte 9) hat die polizeihofstelle seit iy2 fahren die bei der böhmisch-österreichischen hofkanzlei und beim studien- departement gewesene leitung des ganzen Zensurwesens127) hier und in den Provinzen. Die zeitungs- und theaterzensur hier wird von einem rat der regierung besorgt 10) empfängt von den provinzen, von den länder- chefs monatlich die präsidialprotokolle zur kontrolle und diese erstatten 11) über die dienstbesetzungen des polizeidirektionspersonals besondere berichte sowie über Stimmung, Verrechnung der polizeiausgaben an den po­lizeiminister. Wenn nun die Stellung des n.-ö. Regierungspräsidenten der Polizeihofstelle gegenüber der Stellung der übrigen Regierungspräsidenten angeglichen würde, argumentierte Sumerau, so entfielen Punkt 1—10 für die Polizeihofstelle. Sumerau und mit ihm die staatsrätlichen Referenten Baldacci, Grohmann und Lorenz baten den Kaiser, zu Lebzeiten Pergens keine Än­derungen in der Geschäftsverteilung vorzunehmen. Die kaiserliche Reso­lution befahl, die Sache auf sich beruhen zu lassen und den Akt einstweilen bei der staaträtlichen Registratur zu hinterlegen 128). 1807 verfügte Kaiser Franz, die Leitung der öffentlichen Polizei hier in Wien wie in den ande­ren Erbländern der Regierung zuzuweisen, die Polizeioberdirektion habe sich nur mit der öffentlichen Polizei, zu der das Anzeigewesen gehört, zu befassen. Die Leitung der geheimen Polizei habe jedoch durch die Polizei­hofstelle und nicht durch die n.-ö. Regierung zu erfolgen129). Anlaß zu dieser kaiserlichen Entschließung dürfte die, vom Regierungspräsidenten Chorinsky geplante und von der Hofkanzlei gutgeheißene, neue Referaten­einteilung bei der n.-ö. Regierung gewesen sein 13P). Sumerau setzte sich in zwei Vorträgen131 *) gegen die kaiserliche Verfügung, welche die Wirk­samkeit seiner Hofstelle schwer beeinträchtigen mußte, zur Wehr. Da die Staatspolizei einen das ganze Staatsgebiet umfassenden Wirkungskreis be­sitze und der Staatsgewalt daran liegen müsse, von allen, der äußeren und inneren Sicherheit drohenden Gefahren zu wissen, könne die Staatspolizei der öffentlichen Polizei, die sich zu ihr wie ein teil zum ganzen verhält, nicht entraten. Da es doch nicht die Absicht des Kaisers sein könnte, die 127) Vgl. unten S. 222, 223, 224. Í28) STR 4844/1802, Oberhummer 1, 100. Benna, a. a. O., (S. 188. 129) PHST 1056/1807, Ober hummer 1, 100. Benna, a. a. O., S. 189. 13°) Benna, a. a. O., S. 190. 131) Vortrag Sumeraus 1807 April 20 PHST 1086/1807, 1807 Juni 2, Kab. ZI. 101/1807. Benna, a. a. O., S. 190 f., 194 f. Oberhummer 1, 101 f.

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