Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

BENNA, Anna Hedwig: Organisierung und Personalstand der Polizeihofstelle (1793–1848)

Organisierung und Personalstand der Polizeihofstelle 205 gaben des geheimen Dienstes vertraut gemacht43). Die Instruktion für den geheimen Dienst wurde den Landeschefs von Pergen vertraulich mit­geteilt, da es auch Polizeisachen gab, die sogar eine Geheimhaltung vor der Landesstelle und nicht nur vor der Öffentlichkeit erforderten44). Die politischen Stellen, denen die innere Staatsverwaltung vom Landesfürsten übertragen wurde, seien außerstande, ohne Mitwirkung der Polizei45 46), die im verborgenen wirkenden Feinde des Staates zu erkennen und ihrem schädlichen Wirken Einhalt zu gebieten. Pergen war davon überzeugt, daß der Staat nur gewinnen könne, wennn 1) derselbe die wahren gesin- nungen seiner Untertanen von zeit zu zeit mit verlässigkeit erfährt, weil er hienach im stande ist, angemessene massregeln einzuschlagen 2) wenn derselbe die hindernisse, welche seinen anstalten insgeheim im wege liegen kennen lernt 3) wenn es endlich die gefährlichen Feinde der Sicherheit, die solche im Verborgenen untergraben, entdecken und ausrotten kanniB). Die Nachforschungen der Polizei erstreckten sich auch auf das Tun und Lassen der Staatsbeamten, ob sie bestechlich seien, mit verdächtigen Per­sonen verkehrten, Amtsgeheimnisse preisgäben, und ob die Öffentlich­keit mit ihrer Amtstätigkeit zufrieden sei. In die Gruppe der zu beobach­tenden Personen zählte Pergen auch Militär und Klerus. Das Hauptaugen­merk habe den verdächtigen Fremden zu gelten. Außerdem sei die Stim­mung im Volk gegenüber Monarchen und Regierung zu erforschen, und 43) Geheime instrukzion 1786 allen länderchefs mit dem auf trag übergehen dass niemanden, wer es auch seye, ausser den ihnen zugegebenen polizeydirekto- ren die eröffnung hievon zu machen sey, vgl. Fournier, Historische Studien und Skizzen 3 (1912) 7 f. Oberhummer 1, 64 An, 3; 2, 168—176. Walter, a. a. 0., S. 25 f. Benna, a. a. O., S. 94—98. 44) Benna, a. a. O., S. 95. ... Die sicherheitsfürkehrungen beziehen sich teilweise auf Gegenstände, wovon jedermann weiss und wissen darf, daß solche der Polizeiaufsicht unterliegen, und dazu ist die jedem polizeibeamten mitgeteilte amtsinstruktion entworfen. Es gibt jedoch im gegenteil hievon solche gegen­stände, die eine dermassen geheime absicht erfordern, dass nicht einmal die landesstelle davon wiessen, mithin viel weniger das publikum nur die geringste Vermutung bekommen darf, als ob sich die aufmerksamkeit der policey bis dahin erstreckte. 45) Benna, a. a. O., S. 96. ... Was aber die policey nach ihrer ächten be- stimmung für den Staat nützliches leisten könne, zeigt die folgende betrachtung. Die politischen stellen, denen die innere Staatsverwaltung teilweise von dem landesfürsten übertragen ist, die dahero die zu dem allgemeinen besten beste­henden gesetzen handhaben und alles, was dem Interesse des regenten und des Staates entgegenläuft, abstellen, folglich stets das publikum leiten und über­sehen müssen, sind ausserstande, dieser so wichtigen bestimmung wirksam zu entsprechen, wenn nicht die polizey insgeheim mitwirket; denn nur diese be­schäftigt sich damit, durch unbemerkte nachspürungen die gefährlichen anlagen aller gattung, ehe solche zur reife kommen, zu enthüllen und arbeitet mit hin den heimlichen feinden des Staates und der inneren Sicherheit umso nachdrücklicher entgegen, als diese sich lediglich gegen die öffentliche aufsicht sicher stellen und nicht wissen können, dass sie insgeheim beobachtet werden. 46) Benna, a. a. O., S. 96, 97.

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