Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)
BENNA, Anna Hedwig: Organisierung und Personalstand der Polizeihofstelle (1793–1848)
204 Anna Hedwig Benna klaglos funktionieren zu lassen. Die in dem Vortrag Pergens vom 3. Dezember 1782 geäußerte Kritik an der unzulänglichen Tätigkeit der dem Stadtgericht unterstehenden Polizeiwache wurde vom Kaiser zustimmend aufgenommen. Der Kaiser genehmigte Pergens Vorschlag, die Polizeiwache wieder der Oberaufsicht der Regierung zu unterstellen86). Die in Wien erzielten Erfolge und die Nachteile, welche der Wiener Polizeioberdirektion36 37) aus dem Nichtbestehen ähnlicher Einrichtungen in den Landeshauptstädten erwuchsen, erforderten, wie Pergen dem Kaiser am 22. Juli 1784 38) auseinandersetzte, die polizeyanstalten auf einen standhaften und einförmigen fuß zu setzen und das Wiener Polizeisystem auf alle Erbländer auszudebnen. Das Melde- und Anzeigewesen konnte nur dann gegen das Verbrechertum wirksam werden, wenn es in allen Teilen der Monarchie und nicht allein in der Hauptstadt gehandhabt wurde39). Josef II. stimmte Pergen hinsichtlich der Entsendung von Polizeikommissaren aus Wien nach den Landeshauptstädten zu, wünschte jedoch eine Trennung der öffentlichen von der geheimen Polizei40). In diesem entscheidenden Punkt waren Kaiser und Landmarschall verschiedener Meinung. Die vom Kaiser in dieser Angelegenheit befragte Hofkanzlei sah selbstverständlich in der von Pergen geplanten Ausschaltung der Landesregierungen in Polizeiangelegenheiten, die bis jetzt von den Polizeikom- missiomen innerhalb der Regierungen besorgt worden waren, eine Schmälerung der Kompetenz der Regierungen und tat alles, um diese Einbußen zu verhindern. Infolge äußerst schleppender Berichterstattung von seiten der verschiedenen Landesregierungen kam es erst 1785 zur Errichtung von Polizeidirektionen in Prag, Brünn, Preßburg, Ofen, Troppau, Graz, 1787 in Linz, Mailand, Pest, Hermannstadt und Innsbruck41). Die Polizeidirektoren wurden mit einer umfangreichen Dienstinstruktion versehen42), die Landeschefs wurden von Pergen mit den Zielen und Auf36) W a 11 er, a. a. O., S. 30, 31. Ober hummer 1, 49. Benna,a. a. O., S. 77. 37) Zur Bezeichnung Polizeioberdirektion vgl. Bibi, a. a. O., S. 225. Oberhummer 1, 47—49. 38) W a 11 e r, a. a. O., S. 32. O b e r hu mm e r 1, 49. Benna, a. a. O., S. 110. 39) Benna, a. a. O., S. 11. ...nicht in einer gewissen, beständigen Kenntnis des Aufenthalts verdächtiger Leute in den Erblanden bleibe, wenn nicht die Nachrichten von den Gränzen aus dem Innern der Provinzen mit den unumgänglichen Anzeigen in der Residenz, als dem Mittelpunkt aller wichtigen Operationen, im Zusammenhang einliefen, um beständig zu übersehen, ob und wer Verdächtiger sich allenfalls unbemerkt einzuschleichen suche. 40) Walter, a. a. O., S. 33, 34. Oberhummer 1, 49, Benna, a.a. O., S. 112, 113. 41) Walter, a. a. O., S. 34, 35. Oberhummer 1, 50. Benna, a. a. 0., S. 77, 78. 42) Amtsinstrulczion, nach welcher die auf den hauptplätzen der pi'°vinzen anzustellende polizeyindividuen ohne unterschied sich pflichtschuldig und unverbrüchlich zu benehmen verbunden sind. Vgl. Oberhummer 1, 51, 52; 2, 133—168. Benna, a. a. O., S. 75—77.