Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

BENNA, Anna Hedwig: Organisierung und Personalstand der Polizeihofstelle (1793–1848)

204 Anna Hedwig Benna klaglos funktionieren zu lassen. Die in dem Vortrag Pergens vom 3. De­zember 1782 geäußerte Kritik an der unzulänglichen Tätigkeit der dem Stadtgericht unterstehenden Polizeiwache wurde vom Kaiser zustimmend aufgenommen. Der Kaiser genehmigte Pergens Vorschlag, die Polizeiwache wieder der Oberaufsicht der Regierung zu unterstellen86). Die in Wien erzielten Erfolge und die Nachteile, welche der Wiener Polizeioberdirektion36 37) aus dem Nichtbestehen ähnlicher Einrichtungen in den Landeshauptstädten erwuchsen, erforderten, wie Pergen dem Kaiser am 22. Juli 1784 38) auseinandersetzte, die polizeyanstalten auf einen stand­haften und einförmigen fuß zu setzen und das Wiener Polizeisystem auf alle Erbländer auszudebnen. Das Melde- und Anzeigewesen konnte nur dann gegen das Verbrechertum wirksam werden, wenn es in allen Teilen der Monarchie und nicht allein in der Hauptstadt gehandhabt wurde39). Josef II. stimmte Pergen hinsichtlich der Entsendung von Polizeikommis­saren aus Wien nach den Landeshauptstädten zu, wünschte jedoch eine Trennung der öffentlichen von der geheimen Polizei40). In diesem ent­scheidenden Punkt waren Kaiser und Landmarschall verschiedener Mei­nung. Die vom Kaiser in dieser Angelegenheit befragte Hofkanzlei sah selbstverständlich in der von Pergen geplanten Ausschaltung der Landes­regierungen in Polizeiangelegenheiten, die bis jetzt von den Polizeikom- missiomen innerhalb der Regierungen besorgt worden waren, eine Schmä­lerung der Kompetenz der Regierungen und tat alles, um diese Einbußen zu verhindern. Infolge äußerst schleppender Berichterstattung von seiten der verschiedenen Landesregierungen kam es erst 1785 zur Errichtung von Polizeidirektionen in Prag, Brünn, Preßburg, Ofen, Troppau, Graz, 1787 in Linz, Mailand, Pest, Hermannstadt und Innsbruck41). Die Polizeidirektoren wurden mit einer umfangreichen Dienstinstruktion ver­sehen42), die Landeschefs wurden von Pergen mit den Zielen und Auf­36) W a 11 er, a. a. O., S. 30, 31. Ober hummer 1, 49. Benna,a. a. O., S. 77. 37) Zur Bezeichnung Polizeioberdirektion vgl. Bibi, a. a. O., S. 225. Ober­hummer 1, 47—49. 38) W a 11 e r, a. a. O., S. 32. O b e r hu mm e r 1, 49. Benna, a. a. O., S. 110. 39) Benna, a. a. O., S. 11. ...nicht in einer gewissen, beständigen Kennt­nis des Aufenthalts verdächtiger Leute in den Erblanden bleibe, wenn nicht die Nachrichten von den Gränzen aus dem Innern der Provinzen mit den unum­gänglichen Anzeigen in der Residenz, als dem Mittelpunkt aller wichtigen Ope­rationen, im Zusammenhang einliefen, um beständig zu übersehen, ob und wer Verdächtiger sich allenfalls unbemerkt einzuschleichen suche. 40) Walter, a. a. O., S. 33, 34. Oberhummer 1, 49, Benna, a.a. O., S. 112, 113. 41) Walter, a. a. O., S. 34, 35. Oberhummer 1, 50. Benna, a. a. 0., S. 77, 78. 42) Amtsinstrulczion, nach welcher die auf den hauptplätzen der pi'°vinzen anzustellende polizeyindividuen ohne unterschied sich pflichtschuldig und un­verbrüchlich zu benehmen verbunden sind. Vgl. Oberhummer 1, 51, 52; 2, 133—168. Benna, a. a. O., S. 75—77.

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