Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

SANTIFALLER, Leo: Über die Urkunde für das Breslauer St. Vinzenz-Stift vom Jahre 1139–1149

Über die Urkunde für das Breslauer St. Vinzenzstift 21 der Matricula fol. 29v findet sich ein ausführliches Regest und dazu die Angabe registration ex vetere registro. Beide Eintragungen, Text und Regest, stammen, wie ohne weiteres ersichtlich ist, von der Hand des Matriculaschreibers, also von Nikolaus Liebental, doch zeigt der paläo- graphische Befund deutlich, daß beide Niederschriften nicht in einem Zuge mit dem übrigen Matriculatext erfolgten, sondern daß wir es mit einem Nachtrag zu tun haben; es fehlen die sonst im Register bis fol. 36 und im Textteil bis fol. 131r üblichen Verzierungen mit roter Tinte und außer­dem ist das ganze Regest fol. 29v mit etwas anderer, dünnerer Tinte geschrieben. Beide Eintragungen sind also offensichtlich erst etwas später auf leergebliebenen Stellen des ersten Abschnittes der Matricula hinzu­gefügt. Diese paläographischen Feststellungen finden in gewisser Hinsicht ihre Bestätigung in der Schlußbemerkung des Regests auf fol. 29v, wo es heißt quod 'privilegium deberet stare in principio racione vetustatis, d. h. also, daß die Urkunde wegen ihres Alters am Anfang stehen müßte, so wie es dann in der Matrica auch tatsächlich der Fall ist. Der Grund, weshalb Liebental diese älteste Vinzenzurkunde erst nachträglich eingetragen hat, liegt zweifellos darin, daß ihm das Registrum antiquum, dem er die Ur­kunde entnommen hat, erst später und zwar zu einer Zeit, in der die Arbeit an der Matricula wohl zum mindesten bis auf fol. 132r fortgeschrit­ten und der Raum zu Anfang des ersten Abschnittes bereits ausgefüllt war, bekannt geworden ist; diese Erwägungen werden auch durch die Tat­sache gestützt, daß Liebental in dem an der Spitze des ersten Abschnittes stehenden und wie der paläographische Befund ergibt, gleich zu Anfang niedergeschriebenen Vorwort als Quellen seines Werkes nur vera origi­nalia 7) und keine Kopialbücher angibt, während nun eben hier im Nach­trag als Quelle das registrum antiquum genannt wird. In der Matrica8) (E) steht unsere Urkunde im I. Bande und zwar an der Spitze des urkundlichen Teiles auf fol. 186r (alte fol. Id) und das entsprechende Regest im Register fol. 159v. Als Quelle gibt diesmal das Register an scriptum ex antiqua matrica, während beim Text keine derartige Angabe vorhanden ist. Stellen wir zunächst einen Textvergleich beider Abschriften in Matricula und Matrica an. Neu sind in E gegenüber D zwei von Lieben­tals Hand an den Rand geschriebene Ortserklärungen9), die aber den Text der Urkunde nicht weiter betreffen. Im übrigen aber ist das Verhältnis beider Texte ein sehr enges — sie sind ja im wesentlichen gleichlautend. Wohl finden sich kleine Abweichungen und Unterschiede, so z. B. fehlt einmal in D ein et und D schreibt ampliat anstatt ampliavit oder E läßt das Wörtchen semper ausfallen und schreibt anstatt ad die Partikel et10); 7) Santifaller, Liebentals Kopialbücher S. 30, 34. 8) Über die Matrica siehe Santifaller, Liebentals Kopialbücher S. 67— 249. — Zum folgenden siehe auch die Texte unten S. 30 ff. 9) Siehe den Text der Urkunde unten S. 32 N. 52, 53. 10) Siehe unten S. 31 ff.

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