Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

GASSER, Peter: Das spanische Königtum Karls VI. in Wien

188 Peter Gasser Predecessores“ auf Philipp IV. und auf den unglücklichen, so wenig glor­reichen Karl II. Einige Beispiele sollen die Betonung der Kontinuität des in seiner Person verkörperten spanischen Königtums, das, durch Bande der Tradi­tion und des Blutes geheiligt, für Karl VI. das einzig legitime ist, dar­stellen. In Mailand war, nach den bewegten Kriegsjahren, das theatralisch barocke öffentliche Zeremoniell offenbar in Vergessenheit geraten. In einem Dekret vom 28. 4. 1717 führt der Kaiser ausführliche und lebhafte Klage über den Sitten- und Formenverfall, der bei Besuchen fürstlicher Persönlichkeiten und Gesandter in der Lombardei eingerissen wäre und befiehlt die strikte Einhaltung ohne jede Abänderung der unter seinen Vorgängern im spanischen Königtum in solchen Fällen durchgeführten Zeremonien. „ ... . observando quanto hasta aora se essecutaba en ellos en tiempo de los Senores Reyes de Espana mis gloriosos Predecessores pues en esta parte no es de mi voluntad que se innove en cosa alguna“ °). Einige Tage später, am 13. Mai 1717, erfolgte die Geburt der „Infan­tin“. Als Tochter eines „spanischen Königs“ haben Mailänder und Neapoli­taner in Maria Theresia eine spanische Infantin zu erblicken. Strafnach­lässe und ähnliches fanden bei dieser Gelegenheit auch in Mailand statt. Wieder sollte alles peinlichst genau so befolgt werden, wie bei ähnlich ge­lagerten Fällen in der spanischen Vergangenheit. „ .... se observe en el punto de Indultos de Delinquentes, los mismo que se executaba por seme- sante casos en tiempo de los Senores Reyes de Espana mi gloriosos Prede­cessores“. Ein Exemplar der Bekantmachung, worin 1658 der damalige Gouverneur von Mailand Conde de Fuensaldana den Gang der, anläßlich der Geburt des dann im zarten Kindesalter verstorbenen Infanten Felipe Prospero stattzuhabenden Festlichkeiten regelte, wird den Mailänder Be­hörden zur genauen Nachahmung übermittelt9 10). Tritt des Kaisers, bzw. des Königs Tochter als „Infantin“ in den Kreis des Lebens, so scheidet die Kaiserinwitwe Eleonore als der Königs Mutter ebenfalls unter Erfüllung des spanischen Zeremoniells aus dieser Welt. Im Dekret vom 20. 1. 1720 bricht die spanische Mentalität des Kai­sers durch, als er für die italo-spanischen Gebiete den Gang der Toten­feiern bestimmt. Gaben die Festlichkeiten bei der Geburt eines Sohnes Philipps IV. bei Karls VI. Tochter das nachzuahmende Beispiel, bieten es die Exequien Mariannens von Österreich, Philipps IV. Gemahlin und Mut­ter Karls II. sowie Regentin während dessen Minderjährigkeit, beim Tode seiner, Karls VI. Mutter, nicht minder. Auch diesmal dürfen keine, auch nicht die geringfügigsten Abweichungen bei den Feierlichkeiten auftreten. .........que en las exequias, funerarias de Iglesia Luto y demas demostracio­9 ) H. H. u. St. A. Spanischer Rat, Faszikel I 270. 10) H. H. u. St. A. Spanischer Rat, Dekret vom 13. 5. 1717, Faszikel I 288.

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