Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

GASSER, Peter: Das spanische Königtum Karls VI. in Wien

Das spanische Königtum Karls VI. in Wien 189 nes funebras se observe puntualmente aquello que se pratico y execute por la muerte de la Senora Reyna de Espana Dona Marianna de Austria madre del Senor Rey Don Carlos segundo mi tio y Govemadora Regente de sus Dominios en la menor edad ni permitir en la substancia, ni en el modo novedad, ni alternacion Wobei festzuhalten wäre, daß Kaiser Leopolds Gemahlin Eleonore von Pfalz-Neuburg in keiner persönlich direk­ten Verbindung zu Spanien stand und nur das im wahrsten Sinne des Wor­tes schattenhafte Königtum ihres Sohnes Karl eine solche bei ihrem Tode konstruierte. Dieser von Wien nach Italien ausstrahlende spanische Geist hat etwas Irreales, Groteskes in sich, was bei den nun zu untersuchenden Vergebungen spanischer Adelstitel durch den Kaisér den Höhepunkt erreichen wird. Zu einem Zeitpunkt, wo die Bestrebungen der englischen Staatsmän­ner, von Karl den Verzicht auf Spanien zu erwirken, vor ihrem erfolg­reichen Ende standen und dem Monarchen somit bekannt waren, verteilt er als König Karl III. von Spanien Adelsprädikate. Bei Don Geronimo de Nara, auch nur wenige Beispiele aus einer Unzahl, begnügt er sich am 13. 7. 1717 mit Verleihung des Grafentitels von Kastilien — Kastilien, wo seit nahezu zehn Jahren ungestört Philipp der Bourboné herrscht —11 12). Schon wenige Wochen später fällt am 6. 8. 171713) ein beachtlicherer Gratialakt — die Erhebung des Don Domingo Milano Marques de S. Jorge zum Grande de Espana. Sowohl Don Geronimo de Nara als auch der Mar­ques de S. Jorge waren Spanier, die unter Karl die wechselvollen Kämpfe in Katalonien mitgemacht hatten, Heimat und Besitz zurücklassend, dem Herr­scher nach Österreich gefolgt waren. Etwas anders gelagert ist der Fall beim Duca della Accerenza Oronzio Pinelli Ravaschiero, einem süditalieni­schen Edelmann, keinem gebürtigen Spanier, der auch in wirren Zeiten treu zum Hause Habsburg stand, bei der Eroberung des Königreichs Neapel als Parteigänger Karls sich auszeichnete und dafür am 3. 7. 1718 in den Grandenstand erhoben wurde. .........por las dimostraciones de fideli­d ad y amor se ha distinguid en estos tiempos confusos por mi Cesarea Real Persona y Augusta Casa y los servicios a los Reyes de Espana mis gloriosos Predecessores“ 14). Diese Adelsverleihungen, besonders die Erhebungen in den Stand von Granden von Spanien — Spanien, das Karl nur ein seinem Herzen noch besaß, —, sind einer der stärksten Beweise seiner trotz der Verzichtserklärung noch lebendigen Aspiration auf das ungeteilte Erbe von Gesamtspanien. Die durch englische Vermittlung 1718 erfolgte Erwerbung Siziliens erweiterte Habsburgs Herrschaft in Italien, gab ihr jedoch keine poten­11) H. H. u. St. A. Spanischer Rat, Faszikel II 201. 12) H. H. u. St. A. Spanischer Rat, Faszikel I 319. 13) H. H. u. St. A. Spanischer Rat, Faszikel I 326. 14) H. H. u. St. A. Spanischer Rat, Faszikel II 64.

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