Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)
AUER, Erwin M.: Die „Medaille“ der Bocholtz-Stiftung im Deutschen Ritter-Orden
Die „Medaille“ der Boeholtz-Stiftung im Deutschen Ritter-Orden 177 schallamt ebenfalls nie praktisch ausgeübt hat, bereits Grand Maréchal Héréditaire de l’Ordre Teutonique au Baillage du Vieux Jones genannt. Diese willkürlich vorgenommene Titelerweiterung erhellt, daß der Landkomtur von Steinen Recht hatte, als er bereits 1754 darauf hin wies, die Stiftungsnutznießer sollten zwar das officium eines Balley Marechals bekleiden, trügen aber lediglich den nahmen darvon 75 76). Vermutlich anläßlich der Bestellung des Landkomturs Johann Nepomuk Fidelis Freiherrn von Reischach 78) hatte der alte Balleirat Wilhelmi zum Handgebrauch des Landkomturs und der Ballei eine Übersicht über die Stiftung zusammengestellt77). Nach Rodoans Tod bewährt sich diese Übersicht und Reischach beauftragt den Balleirat Bachem78), die notwendigen Erkundigungen bei den Lehenhöfen einzuziehen und festzustellen, ob die auf dem Lehensgut seinerzeit haftenden Lasten im Sinne des Punktes 4 des Vormundschaftsabkommens von 1754 getilgt worden sind. Eine diesbezügliche Anfrage beantwortete die Witwe Rodóan 1794 dahingehend, daß sie glaube, die Vereinbarung sei schon erfüllt worden, sie könne jedoch nichts Genaueres aus dem Archiv erheben, da dieses aus Furcht vor dem feindlichen Einfall und der Plünderung abtransportiert worden sei79). Dieser Brief aber führt uns mitten in das politische Geschehen Europas zur Zeit des ersten Koalitionskrieges und wenige Jahre später entscheidet der Friede von Lunéville (1801) über das Schicksal der linksrheinischen Besitzungen des Deutschen Ritter-Ordens. Wenn auch Freiherr von Reischach bis zu seinem Tod, der ihn am 12. September 1807 zu Wien-Hietzing abberief80), Landkomtur der wenigen rechtsrheinischen Besitzungen der Ballei Altenbiesen blieb81), so wurde der Balleibesitz am linken Rheinufer mit dem Sitz der Landkommende auf Grund des französischen Gesetzes vom 1. September 1796 in der Folgezeit als beschlagnahmtes Kirchengut ab verkauft82). Durch die Abspaltung des letzten Restbesitzes der Ballei 75) Bericht Steinens an den Hoch- und Deutschmeister, [Maastricht], 1754 Februar 21 (ebenda, fol. 235). 7B) Auf den Landkomtur Freiherrn von Steinen (vgl. oben Anm. 49) folgte 1766 Caspar Anton von Belderbusch, der am 2. Jänner 1784 das Zeitliche segnete, und hierauf der Landkomtur Johann Nepomuk Fidelis Freiherr von Reischach (Ordensstand, Altenbiesen, Karton 632; Ordensstand, Meistertum, Karton 634, No. 1310). 77) Factum, ohne Ort und Datum, vermutlich 1788, Heft von der Hand Wilhelmis (Fasz. Marschallstiftung, fol. 292 bis 306). 78) Conrad Joseph Bachem war seit 1785 als Balleirat und Secretarius in Maastricht tätig (Ordensstand, Altenbiesen, Karton 632; Ordensstand, gedruckte Schematismen, Karton 617. — Vgl. oben Anm. 7). 70) Brief der Witwe Rodoan, Mons, 1794 Mai 24 (Fasz. Marschallstiftung, fol. 350). 80) Ritterakten, R 21, No. 1423/11 und Ordensstand, Meistertum, Karton 634, No. 1310. 81) Turnier, a. a. O., S. 70 f. 82) Freundliche Auskunft des „Rijksarchief in Limburg“ zu Maastricht vom 13. Mai 1953, ZI. 209—1—90. Mitteilungen, Band 6 12