Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)
AUER, Erwin M.: Die „Medaille“ der Bocholtz-Stiftung im Deutschen Ritter-Orden
178 Erwin M. Auer auf Grund des Friedens von Schönbrunn (1809) hatten das Amt des Balleimarschalls und die damit verknüpfte Bocholtz-Stiftung nach mehr als 130-jähriger Dauer ein Ende gefunden. Diese Stiftung, die auch nach der Umwandlung des Stiftungsgutes in ein Erblehen rechtlich eine Stiftung geblieben war, wird ln den Archivalien des Deutschen Ordens bald Marschalls-, bald Konvertiten- und verschiedentlich auch Bocholtz-Stiftung oder Balleilehen genannt. Der Name Marschalls-Stiftung kommt ihr jedoch erst seit 1668 zu, während sie den Titel Konvertiten-Stiftung von ihrer Gründung im Jahre 1663 bis zu ihrem Ende mit Recht führt; sehen doch allein die Punkte 2, 5 und 6 der Testamentsänderung von 1677 vor, daß im Fall der Nachfolge oder der Nichtausübung des Marschallamtes ein adeliger Konvertit ganz in den Genuß oder zeitweilig in den Genuß eines Teiles der Stiftung treten solle. Konvertiten-Stiftungen aber gab es mehrere im 17. und 18. Jahrhundert, Balleilehen ebenfalls viele und daher erscheint die Benennung der Fun- dation nach ihrem Gründer als Bocholtz-Stiftung die beste zu sein. Um sie aber von der oben erwähnten Kollegiats-Stiftung des Bruders Ferdinand zu unterscheiden, empfiehlt sich noch der Zusatz „im Deutschen Ritter- Orden“. Bocholtz hat freilich seine Stiftung aus eigenen Mitteln als Ein privatus für sich und nicht für oder in nahmen des hohen Ordens errichtet83). Doch wurde der Deutsche Ritter-Orden dadurch, daß der jeweilige Landkomtur der Ballei Altenbiesen mit der Vollstreckung der Bocholtz- schen Testamente und mit der Aufsicht über die Fundation betraut war, ferner daß die Stiftung mit dem Amt des Balleimarschalls verknüpft worden war, in die Stiftung eingeschaltet. Der Orden und seine Ballei Altenbiesen hatten durch die Oberhaußische Marschalls Stiftung einen sonderbahren Nutzen oder Vortheil freilich nicht zu verzeichnen84), außer, daß die Fundation sie im Sinne der Ordensstatuten an einem gottgefälligen Werk mitwirken ließ. Sehen wir davon ab, daß die Witwen und die unmündigen Geschwister am Stiftungsgenuß teilhatten, so traten in den Genuß der Stiftung bestimmungsgemäß neben Maria Magdalena Freiin von Rochau (18. Jänner 1757 bis 30. Juli 1769) und Maria Franziska Gabriele Gräfin von Rodoan, geborene Freiin von Rochau 85) (30. Juli 1769, bzw. 30. September 1790 bis 83) Bericht des Landkomturs von Steinen an die Mergentheimer Regierung, [Maastricht], 1754 Februar 21 (Fasz. Marschallstiftung, fol. 237). 84) Erlaß des Hoch- und Deutschmeisters an Steinen, Bonn, 1754 April 4 (ebenda, fol. 243). 85) Eigentliche Nachfolgerin an der Stiftung war im Sinne der Bestimmungen von 1677 bereits im Jahre 1769 Maria Franziska Gabriele Gräfin von Rodoan, da ihr Gemahl nur als chef de sa femme den Lehenseid ablegte und das Marschallsamt nominell führte. Nach des Gatten Tod blieb die Witwe selbstverständlich weiterhin im Genuß der Stiftung, die ja erst nach ihrem Tod an eine