Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)
AUER, Erwin M.: Die „Medaille“ der Bocholtz-Stiftung im Deutschen Ritter-Orden
Die „Medaille“ der Bocholtz-Stiftung im Deutschen Ritter-Orden 175 versorgen und zu verantworthen allein zustündte58). Die Verhandlungen zogen sich durch mehrere Monate hin 5 * * * 59); der Landkomtur war über die Verdrießliche weitläufftigkeiten ungehalten und willens, die vormundschaftliche und sonstige Verantwortung für dieses seltsame Fundations- weßen, an dem der hohe Orden wenig Interesse haben könne, anderen zu überlassen60 * 62). Im Mai 1754 kommt endlich ein Vormundschaftsübereinkommen zustande81). Es besagt, daß die Witwe unter Beistand des Grafen Hoensbroeck die Vormundschaft für den Enkel des ersten Stiftungsnutznießers oder für eine ihm in der Stiftung nachfolgende Schwester B2) zugleich mit der Verwaltung Oberhausens übernimmt; sie verpflichtet sich hingegen, während der Minderjährigkeit des Pupillen die auf dem Stiftungsgut haftenden Lasten zu tilgen. Der Landkomtur von Steinen aber verzichtete ausnahmsweise und ohne jegliches Präjudiz während der Zeit der Minderjährigkeit auf die Bezahlung der jährlich fälligen 125 Reichstaler für den Marschallssubstituten. Hierauf leistet die Witwe Rochau den Lehenseid für den dritten Nachfolger in der Stiftung zu Portingen63 * *) und wiederholt ihn nach Maximilian von Rochaus Tod am 18. Jänner 1757 für dessen in der Stiftung nachfolgende Schwester Maria Magdalena Freiin von Rochau04). Inzwischen hatte die bereits mehrfach genannte Stiftungsmedaille eine Bedeutung in den Vorverhandlungen des Deutschen Ritter-Ordens über die Errichtung der von der gräflichen Familie von Bassenheim angestrebten Erbritterwürde 05) gewonnen. Es wurde nämlich in dem anläßlich der Einholung der großkapitularischen Vota hinausgegebenen Runderlaß des Hoch- und Deutschmeisters Carl Alexander Herzogs von Lothringen als Proargument darauf hingewiesen, daß Einem von Rochau das Ordens Creutz, obwohlen nur in Einer Medaille, zu tragen zugestanden worden 5S) Bericht Steinens an die Mergentheimer Regierung, [Maastricht], 1754 Februar 21 (Fasz. Marschallstiftung, fol. 237 ff., besonders 242). , s°) Vgl. ebenda, fol. 190 f., 195 f., 225 f., 231 f., 243 ff., 246 ff. 60) Bericht Steinens an den Hoch- und Deutschmeister, [Maastricht], 1754 Februar 21 (ebenda, fol. 233 ff.). 01) Acte de Convention, vollzogen am 26. und 27. Mai 1754 (ebenda, fol. 274 ff.). 62) Die Stammtafel von 1792 (ebenda, fol. 2 f.) zählt nur fünf Schwestern Maximilians von Rochau auf, während der zeitgenössische Bericht Steinens von 1754 Februar 21 (ebenda, fol. 241) von sechs ISchwestern spricht. 63) Auszug aus dem Lehensregister zu Portingen zum 27. Mai 1754 (ebenda, fol. 317 f.). °4) Auszug aus dem gleichen Register zum 18. Jänner 1757 (ebenda, fol. 319 f.). °6) Entstehung, Geschichte und Ausklang dieser Erbritterwürde, die auch Anstoß zur vorliegenden Untersuchung gab, werden an anderem Ort dargelegt werden.