Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

AUER, Erwin M.: Die „Medaille“ der Bocholtz-Stiftung im Deutschen Ritter-Orden

174 Erwin M. Auer Jahre später, am 21. November 1753, schließt dann der zweite Erbmar­schall der Ballei, Ferdinand Edmund Freiherr von Rochau, seine Augen für immer51). Landkomtur von Steinen beabsichtigte im Sinne und nach dem Bei­spiel des Stifters nunmehr, die Vormundschaft über den erst wenige Monate alten52 * *) männlichen Rochauschen Leibeserben Maximilian Anton Philipp Franz Wilhelm Freiherrn von Rochau 5S 56) unter Ausschaltung der Witwe und deren sechs Töchter selbst zu übernehmen und durch persön­liche Verwaltung des Stiftungsgutes endlich die Lastentilgung zu regeln51). Daher mußte der Balleirat Wilhelmi55) mit einer Kommission in Oberhausen den Status des Ertrages und der auf dem Stiftungsgut lie­genden Lasten aufnehmen. Im Protokoll6<i) legte der Balleirat dar, daß das jährliche Erträgnis des Gutes auf rund 832 Patagons57) zu veran­schlagen sei, während die Abgaben sowie die Zinsen der auf dem Gute ruhenden Lasten, die seit der Stiftung in rund 90 Jahren von 1900 auf 4700 Patagons angewachsen waren, jährlich ungefähr 424 Patagons bean­spruchen würden, so daß der verfügbare jährliche Ertragsrest nur eine runde Summe von 408 Patagons ausmachte. Steinens Absicht konnte nicht verwirklicht werden. Es zeigte sich nämlich, daß durch die Umwandlung des unter Brabanter Recht stehenden Stiftungsgutes in ein erbliches Le­hen das Aufsichtsrecht der Altenbiesener Landkomture, soferne diese nicht mit den Stiftungsnutznießern, wie seinerzeit Boeholtz, ln einem leib­lichen Verwandtschaftsverhältnis standen, wesentlich beschränkt worden war. Der zweite Erbmarschall hatte bereits in seinem Testament den Lütticher Domherrn und späteren Bischof Grafen Hoensbroek zum Vor­mund erbeten, der sich in den Verhandlungen mit der Ballei auf den Standpunkt stellte, daß es niemandten von hohen Ordens weegen zu kom­men thäte sich der administration deren Oberhausischen Güthern anzu­nehmen oder maß vnd Zieht hierinnen zu setzen, sondern solch alles Ihr (der Mutter und Witwe) und ihrem beystandt als respective Tutoribus naturalibus et Testamentarijs des Minderjährigen domini utilis feudi zu 51) Mitteilung der Witwe, Oberhausen, 1753 November 24 (ebenda, fol. 180). 52) Steinen bezeichnet in einem Bericht an den Hoch- und Deutschmeister, [Maastricht], 1754 Februar 21 (ebenda, fol. 240) Rochau bereits etwa andert­halb Jahre alt. 53) Vgl. die am 6. März 1792 verfertigte, aber keineswegs vollständige Stammtafel der freiherrlichen Familie von Rochau (ebenda, fol. 2f.). 51) Bericht Steinens an den Hoch- und Deutschmeister, [Maastricht], 1753 Dezember 12 (ebenda, fol. 184 ff.). 55) Johann Philipp Ignaz Wilhelmi (vgl. oben Anm. 18) war Rat der Ballei Altenbiesen von 1745 bis 1791 (Ordensstand, Altenbiesen, Karton 632). 56) Kopie des Status benannten Protokolls vom Februar 1754 (Fasz. Mar­schallstiftung, fol. 227 ff.). 57) Die Patagons sind dem Reichstaler gleichgestellte Talermünzen, auch Kreuz- oder Albertus-Taler genannt (freundliche Auskunft meines Kollegen Univ.-Dozenten Dr. Eduard H o 1 z m a i r).

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