Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

AUER, Erwin M.: Die „Medaille“ der Bocholtz-Stiftung im Deutschen Ritter-Orden

Die „Medaille“ der Boeholtz-Stiftung im Deutschen Ritter-Orden 173 eben sonderlich gebraucht habe, daß ferner Rochaus Mutter als usufruc­tuaria noch Vorberührten Marschallgut genieße44). Die von Bocholtz seinerzeit durch die hoch- und deutschmeisterischen Bestätigungen der Stiftungsurkunden und durch deren Hinterlegung in Zweitschriften bei der Mergentheimer Regierung angestrebte Mitaufsicht beginnt sich nun­mehr auszuwirken. Schon im folgenden Jahr stellt der junge Rochau den für die Stiftung vorgeschriebenen Revers aus 45) und bevollmächtigt als Mareschal haereditaer de L’ordre Teutonique par le Bailliage de vieux joncs seinen Advokaten, den Lehenseid an seiner Stelle am Lehenhof der Ballei in Portingen abzulegen43). Das Marschallamt übte Ferdinand Edmund von Rochau freilich mit Dispens der Landkomturen niemals per­sönlich aus, sondern lebte nach seiner Mutter Tod als Seigneur d’Ober- liausen et Hottorp gemächlich auf seinem Chateau, freite im 63. Lebens­jahre die zweiundzwanzigjährige Maria Barbara Freiin von Grave und freute sich nach der am 23. April 1742 eingesegneten Ehe, daß er solches grose gelück noch in seinem grosen climacterischen fahr gefunden hatte 17). Für die junge Herrin wird Oberhausen um-, bzw. ausgebaut und bald er­füllt das Lachen eines vielköpfigen Nachwuchses das Schloß. Da das übri­gens noch immer belastete Stiftungslehen jährlich nur 800 Reichstaler trägt und diese Summe für den Unterhalt der Familie nicht reicht, bittet Rochau den Hoch- und Deutschmeister Clemens August Pfalzgraf bei Rhein, daß er als Marschall der Ballei ausnahmsweise nach dem Freiwerden einer Ritterkommende in der Altenbiesener Ballei die Einnahmen dieser Kommende auf ein Jahr zugewiesen erhalte; dadurch würde endlich die Löschung der auf dem Stiftungsgut ruhenden Lasten sowie die Fertig­stellung des Schloßbaues ermöglicht werden, für den Rochau bereits über 4000 Reichstaler ausgelegt hatte48). Der in dieser Angelegenheit befragte Landkomtur von Steinen49) aber lehnt dieses Ansuchen glatt ab50). Drei 44) Bericht Schönborns, Maastricht, 1715 März 2 (Ritterakten, B 32, No. 163). 45) Kopie des Reverses, ohne Ort und Datum (Fasz. Marschallstiftung, fol. 121). 46) Vollmacht, Aix la Chapelle, 1716 Dezember 14 (ebenda, fol. 120). 47) Bericht Rochaus, Oberhausen, 1742 April 27 (ebenda, fol. 164). 48) Rochaus Gesuch, ohne Ort und Datum [vor 1750 November 20] (eben­da, fol. 177 f.). 49) Auf Schönborn (vgl. oben Anm. 43) folgten Ferdinand Damian Hein­rich Freiherr von Sickingen, gestorben am 3. Mai 1749, und Wirrich Leopold Freiherr von Steinen, der am 29. Juli 1766 in das Jenseits abberufen wurde, als Landkomture der Ballei Altenbiesen (Ordensstand, Altenbiesen, Karton 632; Ordensstand, Meistertum, Karton 634, No. 1310. Vgl. unten Anm. 76). 50) Eigenhändige Bemerkung Steinens vom 20. November 1750 auf Rochaus Gesuch (Fasz. Marschallstiftung, fol. 177). Steinen weist auf die Vernachläs­sigung der von Rochau übernommenen Verpflichtung zur Lastentilgung hin und fährt fort: Die Commenderien seye für die Ordens Rittere gestifftet wor­den, an welchen der Marschall nicht das Mindeste praetendiren kan, auch thuen selbige für ihme contribuiren ergo ex hoc petito marchalli respondetur Nihil!

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