Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

AUER, Erwin M.: Die „Medaille“ der Bocholtz-Stiftung im Deutschen Ritter-Orden

172 Erwin M. Auer tungsgut lastenden 1900 Reiehstaler samt deren Interessein baldmöglichst abzulösen (Punkt 4). Nachdem die hoch- und deutschmeisterische Bestäti­gung dieser zweiten Testamentsänderung eingelangt war 37), unterfertigte das Ehepaar Rochau am 31. Jänner 1678 einen Revers, der die Eheleute zur Einhaltung der Stiftungsbedingungen verpflichtete38), und Bocholtz erflehte durch die feierliche Oblation der Stiftung an die Gottesmutter Maria den geistlichen Segen auf sein Werk39). Rochau konnte die Freude an der Geburt seines im Juni 1679 zur Welt gekommenen Sohnes Ferdinand Edmund nur kurze Zeit genießen. Des Marschalls jäher Tod nötigte Bocholtz bereits am 7. Juli 1679, die Admini­stration des als Lehen ausgetanen Stiftungsgutes für den rund drei Wo­chen alten Erben selbst zu übernehmen, die Versorgung der Witwe, des Erbens und ihrer Dienerschaft aus eigenen Mitteln sicherzustellen und zwei mombaren (= Vormünder) für den kleinen Rochau auszuwählen40). Das Marschallamt ruhte während der Minderjährigkeit des Erben und wir erfahren in den nächsten Jahren hinsichtlich der Stiftung nur mehr, daß Bocholtz erst 1685 die päpstliche Konfirmation der Testamentsände- rung des Jahres 1677 erreichte41) und wenige Wochen vor seinem Tod noch selbst die wichtigsten auf die Stiftung bezüglichen Urkunden in einem eigenen Konvolut des Altenbiesener Archivs vereinigte42). Am 6. Oktober 1690 beschloß der Landkomtur Emond Gottfried Freiherr von Bocholtz sein wechselvolles Leben, das die besondere organisatorische Be­gabung dieses gottesfürchtigen Mannes deutlich erkennen läßt. II. Als der Landkomtur der Ballei Altenbiesen Damian Hugo Graf Schön­born auftragsgemäß über die Fundation der Balley Mar schall-steile der Mergentheimer Regierung zu berichten hatte, stellte er im März 1715 fest, daß Ferdinand Edmund Freiherr von Rochau, trotzdem dieser das 26. Lebensjahr überschritten habe, noch nicht in die Marschallstelle ein­gesetzt sei, da der Amtsvorgänger in der Ballei43) den Marschall nicht 37) Original, Preßburg, 1678 Jänner 12 (Urkundenreihe). 38) Revers, Altenbiesen, 1678 Jänner 31 (Fasz. Marschallstiftung, fol. 69 f.). 39) Eigenhändig geschriebene und durch den Beichtvater testierte Oblation, Altenbiesen, 1678 August 15 (ebenda, fol. 62 f.). 40) Verfügung Bocholtz’, Maastricht, 1679 Juli 7 (Original: ebenda, fol. 58: französische Übersetzung: ebenda, fol. 59). 41) Original, Rom, 1685 April 18 (Urkundenreihe). 42) Von Bocholtz geschriebener Umschlag, datiert Altenbiesen, 1690 Mai 5 (Fasz. Marschallstiftung, fol. 79). 4S) Nach Bocholtz Tod folgen als Altenbiesener Landkomture 1690 Henrich Freiherr zu Wassenaer zu Warmont, der am 19. Februar 1709 das Zeit­liche segnete, und hierauf Kardinal Damian Hugo Graf Schönborn, der am 19. August 1743 starb (Ordensstand, Altenbiesen, Karton 632; die bei Voigt, a. a. O., Bd. 1, S. 671 f. und bei Schaepkens, a. a. O., S. 70 gebotenen Listen der Landkomture der Ballei Altenbiesen sind nicht zuverlässig. Vgl. unten Anm. 49).

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