Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

AUER, Erwin M.: Die „Medaille“ der Bocholtz-Stiftung im Deutschen Ritter-Orden

Die „Medaille“ der Bocholtz-Stiftung im Deutschen Ritter-Orden 171 tungsgut ruhenden Lasten und durch Ankauf vom Zehenten in den nahe bei Oberhausen liegenden Ortschaften Simpelveld :il), Bocholz31 32) und Vaas- raede33) angelegen sein; das Kodizill vom 20. November 1671, das diese Regelungen urkundlich zusammenfaßte, erhielt ebenfalls die Bestätigung des Hoch- und Deutschmeisters Ampringen 34 35). Sahen die Stiftbriefe von 1663 und 1668 noch die Möglichkeit vor, daß Rochau einmal die Profeß als Ordensritter ablegen werde, so schuf die 1677 erfolgte Vermählung Rochaus mit Maria Franziska Freiin von Lamargelle zu Eijsden, einer Nichte und dem Tauf kind Bocholtz’, eine amdere Situation, der der Landkomtur durch eine neuerliche Testaments­änderung am 29. September 1677 33) gerecht zu werden suchte. Da Rochau sich nunmehr in die Familie einer Schwester Bocholtz’ eingeheiratet hatte, ist es verständlich, daß der Landkomtur das Stiftungsgut Oberhausen und die dazugehörigen Zehenten in ein erbliches, unveräußerliches und unzer- teilbares Lehen der Familie Rochau umwandelte, das gegen Leistung des Lehenseides sowohl vom Brabanter Lehenhof zu Herzogenrath als auch vom Lehenhof der Ballei Altenbiesen in Portingen zu empfangen war36). Als Gegenleistung sollte das Marschallamt der Ballei ausgeübt werden (Punkt 2). Das Lehen blieb jeweils dem ältesten Erben, bzw. im Falle des Fehlens eines Sohnes, der jeweils ältesten Tochter der Familie Vor­behalten (Punkt 3), solange diese Familie am katholischen Glauben fest­hielt (Punkt 6). Falls die Lehensempfänger das Marschallamt nicht selbst ausüben wollten (Punkt 2) oder aus Gründen der mangelnden Jahre, bzw. der Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht nicht ausüben konnten (Punkt 5), hatten sie jährlich eine Summe von 125 Reichstalern aus dem Stiftungserträgnis dem Landkomtur zu übermitteln, der mit dieser Summe einen adeligen Konvertiten zum Marschallamt auszustatten hatte. Schließ­lich wurden die Stiftungsnutznießer noch verpflichtet, die auf dem Stif­31) Simpelveld (Niederlande, Provinz Limburg, westlich von Maastricht). 32) Bocholz (Niederlande, Provinz Limburg, westlich von Maastricht). 33) Vaasrade (Niederlande, Provinz Limburg, nördlich von Hoensbroeck). 34) Kodizill Bocholtz’, Altenbiesen, 1671 November 20 (Ritterakten, B 32, No. 163); Bestätigung Ampringens, Freudenthal, 1671 Dezember 30 (ebenda). 35) Inseriert in der deutschmeisterischen Bestätigung, Preßburg, 1678 Jän­ner 12 (Urkundenreihe) und in der päpstlichen Konfirmation, Rom, 1685 April 18 (Urkundenreihe). 36) Bocholtz erwarb Oberhausen nomine proprio ex patrimonialibus et simi­libus .. . als Ein privatus .. . bey Brabant zu einem wahren Lehen ; durch Um­wandlung in ein Erblehen im Jahre 1677 ging das unter Brabanter Recht ste­hende Lehen an die Familie Rochau über und der jeweilige Beneficiat aus dieser Familie empfing dieses Lehen zu Herzogenrath. Überdies war der jewei­lige Beneficiat im Sinne der Stiftungsbedingungen Erbmarschall der Ballei und mußte in dieser Eigenschaft das Gut Oberhausen als Ein feudum secundarium in negotionem beneficij von dem Landt Commenthurliehen Lehnhoff Portingen erheben (Fasz. Marschallstiftung, fol. 237 ff., Bericht des Landkomturs Steinen, [Maastricht], 1754 Februar 21).

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