Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

AUER, Erwin M.: Die „Medaille“ der Bocholtz-Stiftung im Deutschen Ritter-Orden

Die „Medaille“ der Bocholtz-Stiftung im Deutschen Ritter-Orden 169 zum größten Teil wörtlich überein, nur in der Einleitung und im Punkt 6 ergeben sich wesentliche Abweichungen. Die Einleitung setzt inämlich fest, daß das Stiftungskapital nunmehr aus der bereits 1663 erwähnten Rente auf Tongeren und aus dem erst 1667 vom Landkomtur erworbenen Ade- lichen Lehen-guet, Hauß vnd Hoff Oberhausen ls) bestehe. Im vollständig neugefaßten Punkt 6 der Fumdation von 1668 aber wird folgendes ango- ordnet: die Nachfolger Rochaus, der selbst die Stiftung ad dies vitae oder biß Er durch wohlgemelter an der Landt Commenthurey Successoris vnd Capitularen gnadt vnd gunst mit einer guten Commenden versehen wer­den mögte, vnd Länger nit, genießen sollte, müssen a) vor Erreichung des 26. Lebensjahres drei Jahre im adeligen Kolleg zu Trier erzogen werden, der Ertragsrest der Stiftung während dieser drei Jahre aber ist wieder nutzbringend für die Fundation anzulegen; b) hierauf kann der jeweilige Landkomtur den über 26 Jahre alten Stiftungsnutznießer für seinen Mar- schalcken, Hof- oder Baumeistern oder zu anderm Dienst im Orden gebrau­chen, c) der Provisus aber darf, solange er nicht in den Orden eingetreten ist, eine eigene Medaille tragen; d) aus dem Gut Oberhausen sind noch Bocholtz’ Page Heinrich Ferdinand van Hoven und dessen Bruder Bertram abzufinden; e) sollte endlich in der Umgebung von 30 Meilen der Städte Maastricht und Mergentheim als Nachfolger in der Fundation einmal kein für diese Stiftung tauglicher adeliger Konvertit zu finden sein und kein Nachkomme der Familien Bocholtz, Lamargelle von Eijsden und Gebsattel10) mehr leben, so kann für diesen Ausnahmsfall der jeweilige Landkomtur zu Altenbiesen einen anderen zum Orden wohl qualificirten Cavalier in den Genuß der Stiftung setzen. Emond Gottfried von Bocholtz legte diese Fundations- und Testaments­abänderung dem Hoch- und Deutschmeister Johann Caspar von Ampringen, beding, daß, im fall er verschmeltzt werden müsste, ein zeitlicher Landt Com- menthur demnegst, so baldt möglich einen andern guldinen Becher, mit eben dergleichen inscriptionibus, titulis, wapen vnd bildnuß wiederumb machen lassen wolle; kein Landt Commenthur aber solle macht haben, ietztgemelten Becher zu verpfänden oder zu versetzen, viel weniger zu alieniren (ebenda, fol. 3). Diese Bestimmung wird nochmals im Bocholtzschen Kodizill, Altenbiesen, 1671 Novem­ber 20 (ebenda) in Erinnerung gebracht. is) Der vermutlich aus dem Jahre 1788 stammende Bericht des Balleirates Wilhelmi (vgl. Anm. 55) beschreibt die Lage des Gutes wie folgt: das in dem Kirchspiel Simpelveld, Land Hertzogenraed Österreichischen gebiets gele­gene Adeliche Hauß und Lehngut Oberhausen (Fasz. Marschallstiftung, fol. 292). — Overhuysen ist als Schloß und Gut auf den Karten etwas mehr als 1 km westlich von Bocholtz (Provinz Limburg) und zwar nördlich der Straße, die von Maastricht kommend über Bocholtz nach Aachen führt, verzeichnet (Charte chorographique de Pays-Bas Autrichiens ... Par le Comte de Fer­raris. 1777. Blatt 9. — Topographisch Militärischer Atlas von dem Königreich der Niederlande. Entworfen von C. F. Weiland. Weimar 1820, Blatt 29). 19) In die Familien Lamargelle von Eijsden und Gebsattel hatten die Schwestern Bocholtz’ eingeheiratet.

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