Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)
AUER, Erwin M.: Die „Medaille“ der Bocholtz-Stiftung im Deutschen Ritter-Orden
Die „Medaille“ der Bocholtz-Stiftung im Deutschen Ritter-Orden 167 chen10 *). Rochau beabsichtigte hierauf, die für Profeßritter des Deutschen Ordens statutenmäßig vorgeschriebenen Feldzüge im Türkenkrieg auf ungarischem Boden mitzumachen. Vor dem Abgang ins Feld setzte Bocholtz aus dem eigenen Patrimonio seinem geistlichen Firmkind eine unverkäufliche und nicht versetzbare jährliche Leibpension von 150 Reichstalern aus n) und errichtete überdies am gleichen Tag mit seinem Testament12) auch eine Konvertiten-Stiftung für seinen Schützling13). Bocholtz wählte, wie die Datierung und die Mitbeglaubigung durch das Siegel der hoch- und deutschmeisterischen Regierung zu Mergentheim beweisen, zur schriftlichen Ausfertigung des Testaments und der Fundation einen durch seine Kondirektors-Pflichten bedingten Aufenthalt in Mergentheim, um sich bei der letzten Fassung der Urkunden auch des juristischen Beistandes der Regierungsräte bedienen zu können. Überdies sollte durch Hinterlegung eines Gleichstückes bei der Regierung die Überwachung des Vollzugs der Urkunden gesichert werden. Der Stiftbrief vom 2. Mai 1663 bestimmt in seiner auch familiengeschichtlich interessanten Einleitung, daß zur Ehre Gottes und der Seelen Heil nach Bocholtz’ Tod die dem elterlichen Erbteil entstammenden Einnahmen aus einer freilich noch belasteten Rente zu Tongeren, aus zwei anderen Renten und aus dem Besitz zu Oray im ungefähren Gesamtwert von 11.000 Reichstalern 14) zu 10) Ritterakten, R 30, No. 1476: Dispensansuchen Bocholtz’ ohne Datum und Dispens des Hoch- und Deutschmeisters Erzherzog Leopold Wilhelm, Wien, 1662 April 2. Neuerliche Dispens des Direktoriums, Mergentheim, 1663 Februar 21. n) Urkundenreihe: Mergentheim, 1663 Mai 2. 12) Das für die Errichtung eines Testaments im Sinne der Statuten notwendige hoch- und deutschmeisterische indultum testandi (Fasz. Marschallstiftung, föl. 4) hatte Bocholtz bereits am 22. März 1652 erwirkt, die lehensherrliche Erlaubnis des Bischofs zu Lüttich und Grafen zu Bonn wurde in Bonn am 11. März 1662 erteilt (Ritterakten, B 32, No. 163). Das Testament (Urkundenreihe, Mergentheim, 1663 Mai 2) weist im sechsten Punkt auf die angc- heffte ewige Fundation und bestimmt deren Vollstrecker. Der in anderem Zusammenhang interessante achte Punkt dieses Testaments lautet: Achtens thue ich beide güldene Ketten, welche die Rom. Kays. May. vnd Weiland Ihro Hochfürstliche Durchlaucht Ertzhertzog Leopoldt Wilhelm zu Österreich etc. lobwürdigsten andenkens mir gnedigst verehrt, meinen Successoribus an der Landt-Commenden Verlassen mit diesem beding, daß gleich nach eröffnung dieses meinem vnd der Balley getrewen vnd fleissigen Secretario Hans Jacob Claener ein hondert Ducaten, mein kleine güldene Ketten aber, so mit dem Ordens Creutz gezeichnet, samt dem güldenen Reliquiario meinem die obitus mei Lebenden ältesten brúder, so Thumbherr seye, vnd beide ohn gemelten Ketten hangenden Kays, vnd Ertzhertzo glichen g ul dine gnadenpfenning meinen zween andern geistlichen brüder zu einer gedächtnus gegeben ... werden sollen (vgl. Anm. 17). 13) Der als Fundation bezeichnete Stiftbrief, Mergentheim, 1663 Mai 2, ist dem in der vorhergehenden Anm. genannten Testament angeheftet. 14) Errechnet aus der Specification der Stiftungsmittel vom 15. September 1671 (Fasz. Marschallstiftung, fol. 97 f.).