Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

HAUPTMANN, Ferdinand: Österreich-Ungarns Werben um Serbien 1878–1881

238 Ferdinand Hauptmann ihren Argwohn verstärkt. Sie warfen daher Mijatovic vor, er habe ihre Bedenken schlecht weitergeleitet26), und fanden jetzt auch noch andere Makel an dem beanständeten Vertrage27). Wenn die beiden Minister trotz der wenig zuvorkommenden Behandlung, die Haymerle in dieser Frage an den Tag gelegt hatte, an dem österreichi­schen Kurs festhielten, alle ihre Bedenken, mit Ausnahme derjenigen be­treffend den Art. IV wieder fallen ließen, und bei diesen betonten, es handle sich mehr um die Form als um den Inhalt, so bedeutete das gerade in An­betracht der serbischen Verhältnisse außerordentlich viel. Männer, die aus solcher Überzeugung zu Österreich hielten, gab es in Serbien nicht viel. Darauf wies auch der Fürst in seinem Brief an Haymerle hin, und bat mehr, als er auseinandersetzte, Österreich sollte ihn bei dem sonstigen „voll­kommenen Mangel an Staatsmännern in Serbien“ nicht durch Unnach­giebigkeit in dieser Frage der Unterstützung dieser fähigen Politiker be­rauben. Dabei hatte er die bevorstehende Fahrt des Pirocanac zu Haymerle nach Wien im Auge, von der der Verbleib oder der Fall seiner Regierung abhing. Wenn sich Haymerle hier dem Wunsche des Serben zugänglich zeigte, und in einer gemeinsamen Deklaration dem Art. IV den gewünsch­ten Sinn gäbe, dann wollte Pirocanac seine Demissionsdrohung zurück­ziehen28). Mijatovic malte deshalb Kállay die trübste Situation im Falle der Demission der beiden Minister aus, wodurch das ganze bisherige Werk gefährdet würde, da er es für unmöglich hielt, daraufhin selbst die Regie­rung zu übernehmen. Auch er fand als einzigen Ausweg die direkte Be­sprechung Haymerle-Pirocanac und schloß seinen Brief an Kállay mit der verzweifelten Beschwörung: „Ich bitte Sie, ja, ich beschwöre Sie, im Inter­esse Serbiens wie im Interesse Österreich-Ungarns, verwenden Sie Ihren ganzen Einfluß, daß dem Herrn Pirocanac die möglichst weitgehende Con­cession gemacht werden möge“ 29). Der Fürst erleichterte Österreich das Nachgeben, indem er sich erbot, für den Fall, daß die gewünschte Erklärung zustande käme, selbst eine geheime Erklärung abzugeben, den Art. IV in seinem vollen, ursprünglichen Sinne aufrechtzuerhalten30). Man möchte annehmen, daß nach diesem Angebot die Fassung der De­klaration keine Schwierigkeiten mehr bereitet habe. Allein Österreich ging zwar auf das Angebot ein, ließ aber Milan wissen „wie nur die Rücksicht auf die Zwangslage des Fürsten, der Wunsch, ihm über die inneren Schwie­rigkeiten hinwegzuhelfen und das uns entgegengebrachte persönliche Ver­trauen voll zu erwidern, unsere gewiß gerechtfertigten Bedenken zu über­winden im Stande wären“ 31). Diese Bedenken erkannte gegen eine amtliche Erklärung des Art. IV auch Kállay, hier getreu der Politik seines mittlerweile (10. X. 1881) ver­storbenen Chefs an. Denn diese bedeutete auf jeden Fall eine nachteilige Änderung des wichtigsten Teiles des ganzen Vertrages, wäre doch durch strenge Aufrechterhaltung des Art. IV auch eine österreichfeindliche Re­

Next

/
Thumbnails
Contents