Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

BACHMANN, Hanns: Zum Urkundenwesen der drei bayrischen Landgerichte Kufstein, Kitzbühl und Rattenberg einschließlich des Zillertales im 14. Jahrhundert

Zum Urkundenwesen der drei bayrischen Landesgerichte 17 Schreiber einzelner Gerichtsbezirke zu Beginn des 14. Jahrhunderts auf29). Als allgemein verbreitete Einrichtung erscheinen sie hier aber erst um 1450, ebenso im görzischen Pustertal. In den Gerichten Kufstein, Kitzbühel und Rattenberg dürften gemäß der Vorschrift des bayrischen Landrechtes von 1346 Gerichtsschreiber schon ebenfalls damals aufgestellt worden sein. Erwähnt finde ich solche auch hier freilich erst 1482 30). Die mehrmals genannten „Landschreiber im Gebirge-“ oder „der drei Gerichte“ sind Beamte der finanziellen Verwaltung und mit Gerichtsschreiber nicht zu verwechseln“ 31). Im Rechtsbuch Kaiser Ludwigs von 1346 lautet die Bestimmung über die Gerichtsschreiber: „Ez sol auch ain iglich richter, swenn er ze gericht siezt, der nach dem puoch richtet, nicht richten, er hab dann ainen gesworn Schreiber pey dem puoch. Es sol auch der richter den Schreiber besorgen mit chost und mit andern Sachen, daz er die recht gesuochen mueg“ 32). Die Untersuchung des in den drei Gerichtsbezirken vorhandenen Ur­kundenmaterials in Bezug auf den Schriftvergleich bestätigt die früher angeführte Annahme von Stolz. Die Erwähnung von Gerichtsschreibern findet sich jedoch schon früher. Eine Urkunde im Pfarrarchiv zu Ilopf- garten von 1423, die in den Archiv-Berichten nicht verzeichnet ist, nennt den „erbergen Benedikcht die zeit gerichtschreiber zu Ratenberg“ als Zeuge. Noch früher findet sich die Erwähnung von Schreibern. So tritt in einer Urkunde des Dekánál Arch. Reit von 1316 ein „Ott der Schreiber“ als Zeuge auf. Die Frage, ob es sich um einen Landgerichtsschreiber handelt, bleibt dabei allerdings offen. Jedenfalls ist es die früheste Er­wähnung eines Urkundenschreibers in den drei Gerichten33). Die nächste Urkunde, die einen Schreiber nennt, ist aus dem Stadt- Archiv Kitzbühl vom Jahre 1362. Auch hier erscheint ein „Peter der schreiber“ als Zeuge34). Daß dieser Peter ein Gerichtsschreiber gewesen sein muß, wird später noch nachgewiesen werden. Diese Urkunde dürfte für das behandelte Gebiet die erste Erwähnung eines Gerichtsschreibers enthalten. Eine noch spätere Nennung eines Schreibers finde ich in einer Urkunde in Söll vom Jahre 1397 35). Es handelt sich um einen Verkaufs­brief, den der Richter zu Itter siegelt. Unter den Zeugen erscheint ein „Chunrat Schreiber ze Lawtterpach“ neben einen Hopfgartner Bürger. 29) T.W. IV. 192. 39) A.B. IV. Nr. 1098. 31) Archiv f. österr. Geschichte 102, S. 227. 32) M. Fhr. Freyberg, Sammlung historischer Schriften und Urkunden, 4. Bd., 3. Heft, S. 396. 33) A.B. IV. Nr. 639. 34) A.B. IV. Nr. 1199, im Regest nicht angegeben. 35) A.B. IV. Nr. 1756. Mitteilungen, Band 5 2

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