Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)
BACHMANN, Hanns: Zum Urkundenwesen der drei bayrischen Landgerichte Kufstein, Kitzbühl und Rattenberg einschließlich des Zillertales im 14. Jahrhundert
18 Hanns Bachmann Jedenfalls darf man in den als Schreiber bezeichneten Personen nicht einen gelegentlichen Urkundenschreiber sehen, sondern vielmehr ständige Schreiber, die sich wohl auch deshalb mit dem Prädikat „Schreiber“ benennen. Im Gerichtsbezirk Kitzbühel ist die Lage des Quellenmaterials am besten. Die erste uns erhaltene Urkunde, die am dortigen Landgericht ausgestellt worden sein dürfte, ist datiert vom Jahre 1326 S6). Dieser Schreiber ist später in keiner Urkunde mehr zu finden. Auch die Urkunden sind von verschiedenen Händen geschrieben, obwohl sie zeitlich oft sehr nahe aneinander liegen. Aus dem Jahre 1354 sind zwei Urkunden erhalten, die von derselben Hand stammen37). Die Urkunden wurden zweifellos in Kitzbühel ausgestellt. Der Schreiber war also in Kitzbühel tätig. Auffallend ist, daß derselbe Schreiber zwei Jahre später eine Urkunde schreibt, die möglicherweise am Landgericht Kufstein ausgestellt wurde. Der Aussteller ist ein Kufsteiner, der Siegler der Richter von Kufstein „Heinrich der Slaespekch“. Wohl liegt aber das Objekt im Landgerichte Kitzbühel, wie auch die „Slaespekch“ Kitzbühler sind38). Jedenfalls ist dieser Schreiber H der erste, der längere Zeit als Urkundenschreiber zu erkennen ist. Man dürfte nicht fehlgehen, in ihm den ersten ständigen Landgerichtsschreiber von Kitzbühel, möglicherweise auch von Kufstein zu sehen. Wenn schon Ott von Pienzenau 1344 gleichzeitig in beiden Gerichtsbezirken das Pflegeramt innehatte, könnte H wohl auch einmal gleichzeitig die Schreibgeschäfte beider Gerichte versehen haben. Ob der Schreiber H mit dem folgenden Schreiber K39) gleichzusetzen ist, kann auf Grund des Schriftvergleiches nicht sicher gesagt werden. Jedenfalls sind einige Schriftunterschiede da, die möglicherweise auf zwei Personen schließen lassen. Der zeitlich nächstfolgende Schreiber ist I 40). Derselbe war aber sicher, wie später noch zu erörtern sein wird, kein Gerichtsschreiber, als vielmehr ein Schreiber der Hofmark Pillersee. Wichtig ist, daß das Kloster Rot die die Hofmark Pillersee betreffenden Urkunden durch eigene Schreiber ausfertigen ließ41). Von 1359 bis 1362 erscheint in den aus dem Landgericht hervorgegangenen Urkunden, mit Ausnahme jener von 1361 42), immer die gleiche Hand. Nach den in den Urkunden genannten Personen glaube ich, daß es sich 3 4 * * 3«) IV. 22 (A.B. IV. 1187). 37) A.B.IV. 1193, 1194. 38) A.B. IV. 1052, in den A.B. mit 1361 datiert. 3») A.B. IV. 1196. 4«) A.B. IV. 937, 938. 41) Vgl. Stolz, Ldbeschreibg. S. 93. 49) A.B. IV. 1196.