Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)
AUSSERER, Carl: Der „Liber jurium in valle Lagari“
80 f Carl Äusserer durch die Nennung der Burg, um die es sich drehte, letztere nur ungefähr zeitlich durch die Anführung des Podestä Sodeger de Tito — inhaltlich aber nicht mehr rekonstruierbar, da der erste essentielle Teil vollkommen fehlt x). Erstere gehört zu jenem Urkundenkreise, der den damaligen Verkauf des Schlosses Beseno beinhaltet. Letztere überliefert uns in ihrem Bruchstücke einen Verkauf von Gütern in Pileante durch einen Herrn Riprand an einen im Fragmente ungenannten Käufer, die einst Herr Riprand vom Herrn Johann von Pergine (1204—1236) gekauft hatte und die er nun zu Händen des Podestä Sodeger de Tito behufs der Belehnung an den ungenannten Käufer aufgesandt hat. Ausgenommen von diesem Verkaufe ist ein dem Bistum gehöriges „Pratum de Sorna“, das zwar Bonelli auch anführt — jedoch fehlen auch hier alle näheren und weiteren Angaben, sodaß wohl anzunehmen ist, daß auch Bonelli keine weiteren Quellen zur Verfügung gestanden sind. Wer dieser Herr Riprand gewesen ist, welchem Geschlechte er angehört hat, ob er ein Herr von Arco gewesen ist, und wer der Käufer gewesen ist, wird bis zur Auffindung einer Originalurkunde immer unsicher bleiben. Inwiefern rechtfertigt nun der Titel „Liber iurium in valle Lagari“ den rechtlichen Inhalt und was erfahren wir über die eigentlichen bischöflichen Rechte im Lagertale ? Im Anschlüsse an Nachrichten über kriegerische Ereignisse um Gardumo ist zunächst angeführt, daß niemand ohne Zustimmung des Lehensherrn ein bedingtes Lehen weder aufsenden, noch verleihen, noch veräußern kann, ferner, daß dem Bischöfe die „colta comunis“ in Brentonico, im Lagertale, in Lizana, Banale, Bleggio, Nomaso, in den Pfarren Tigione, Bono, Arco und Calavino zustehen, daß dieser (Bischof Gerard) sich mit den Brüdern Ulrich und Wilhelm von Beseno über ein jährlich wechselndes Riegelrecht in Volano und Beseno geeinigt hat, daß der Bischof das oberste Riegelrecht in Brentonico hat und daß die Schlösser Prataglia, Castelcorno, Grumo, Beseno und Castelnuovo dem Bistume gehören. Dem Bistume gehörten demnach die wichtigsten Burgen des Lagertales, zum größten Teile die „colta comunis“ und somit ausgedehnte Rechte im Lagertale. Klar tritt aber immer wieder die schwierige Stellung des Bistumes in der Behauptung seiner weltlichen Rechte hervor, wie diese sich in der Geschichte der wechselvollen Vorgänge im Lagertale widerspiegeln. *) *) Stück, Nr. 22 (17).