Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)
AUSSERER, Carl: Der „Liber jurium in valle Lagari“
74 t Carl Äusserer Geschichte des Lagertales. Das Schloß erhob sich einst in dominierender Lage auf einem mächtigen isolierten Hügel unmittelbar über Calliano südlich von Trient und beherrschte ähnlich dem nördlich ober Trient gelegenen Königsberg das Tal. Ein Angehöriger des Geschlechtes, Konrad, war 1188 zum Bischof erwählt worden: Konrad II. von Beseno (1188—1205). Er war aber der damaligen Lage nicht gewachsen und seine frühzeitige Abdankung 1205, die er trotz aller Anstrengungen nicht mehr rückgängig machen konnte, war die Ursache langwieriger Gegensätze und Kämpfe zwischen dem Geschlechte und Bistume und führten im Zuge der von seinem energischen Nachfolger Bischof Friedrich von Wangen (1207—1218) geführten Kämpfe zunächst zum Verkaufe der einen Hälfte des Schlosses durch Engelbert von Beseno 1208 an das Bistum. Diesem Verkaufe folgte am 16. November 1210 die Aufsendung der Lehen in Beseno, Volano und Folgaria an die Lehensherren Ulrich und Heinrich Grafen von Eppan behufs Auftragung an den Bischof von Trient. Die Gegensätze zwischen dem im Rückgänge befindlichen Geschlechte und dem Bistume dauerten fort. Der vereinbarten wechselnden Verkündung der Dorfregel in Beseno, Besenello und Volano folgten neuerliche Unbotmäßigkeiten des Geschlechtes mit schwankender Haltung in den Parteikämpfen gegen den Bischof. Die unsichere Haltung des Geschlechtes auch nach dem Verkaufe der anderen Hälfte des Schlosses verursachte eine vorübergehende Übertragung der Hut und Gastaldie von Beseno am 29. August 1234 an Bonifazin, Sohn des Albert de Bonfacino von Riva ;). Kaum ein Jahr später überliefert uns der „Liber jurium“ unter dem 6. Juni 1235 die Verleihung des Schlosses und der Gastaldie von Beseno an Ulrich von Beseno: „Commissio gastaldie de Beseno domino Olrico de Beseno“. An diesem Tage übertrug Bischof Alderich von Trient in der Kapelle des bischöflichen Palastes zu Trient in Gegenwart von Klerikern, Richtern und Adeligen die Gastaldie von Beseno an Ulrich von Beseno „secundum quod ad illam gastaldiam pertinet faciendo rationem inter homines prout alii gastaldiones facere consueti sunt habendo domum domini episcopi de Beseno in custodia“, wofür er ihm alle Einkünfte des Schlosses und der Gastaldie bei Abgabe von 50 Pf. B. überlassen hat. Herr Ulrich von Beseno verspricht für sich und seine Erben das genannte Haus „ad honorum et statum domini episcopi et episcopatus“ zu bewachen ’) Kink, Cod. Wang., Nr. 169; Vgl. zur Gastaldie: Voltelini, Beiträge, S. 9.