Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)
SANTIFALLER, Leo: Die älteste Originalurkunde des Österreichischen Staatsarchivs
44 Leo Santifaller machte *). Was im besonderen die Besitzbestätigungen im Frankenreiche betrifft, so kommen folgende Arten von Bestätigungsurkunden vor1 2): Konfirmationen für Einzelgüter, die ausgestellt wurden entweder weil die Erwerbung ihrem besonderen Charakter nach erst durch die Zustimmung des Königs perfekt wurde oder weil der betreffende Besitz streitig war. Bestätigungen für den Gesamtbesitz wurden erteilt, weil die früheren Urkunden abhanden gekommen waren. Endlich erhielten im eigentlichen fränkischen Gebiet, auch ohne daß sich einer der eben genannten Gründe nachweisen ließe, Einzelpersonen, nicht aber Kirchen, Gesamtbestätigungen für den Gesamtbesitz; in den neuerworbenen Ländern, wie etwa in Bayern und in Italien, begegnen wir jedoch Gesamtbestätigungen dieser Art auch für Kirchen ziemlich häufig. Die Verbindung der Besitzbestätigung mit der Immunität, wie dies in unserer Salzburger Urkunde der Fall ist, kommt sowohl unter Karl d. Gr. wie auch unter Ludwig d. Fr., wenn auch nicht allzu häufig, vor 3). Die Immunität 4) im Frankenreiche geht zurück auf die Immunität im römischen Reiche. Das Wort immunitas bezeichnete damals 1) Vgl. Bresslau, UL. 1, S. 59 f.; Stengel, S. 558 f. 2) Vgl. Sickel, Beiträge zur Diplomatik. III. Die Mundbriefe, Immunitäten und Privilegien der ersten Karolinger bis zum Jahre 840. In: Sitzungsberichte der phil.-hist. Kl. der k. Akademie der Wissenschaften in Wien, Bd. 47, Wien (1864), S. 29. 3) Vgl. Stengel, S. 559. 4) Vgl. zum folgenden: Seeliger, Gerhard: Die soziale und politische Bedeutung der Grundherrschaft im frühen Mittelalter. Untersuchungen 'über Hof- recht, Immunität und Landleihen. In: Abhandl. d. phil.-hist. Kl. d. Sachs. Gesellschaft d. Wiss. Leipzig, Bd. 22 (1903), n. 1; Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 2, 2. Aufl. Neu bearbeitet von Claudius Freih. von Schwerin. Leipzig 1928, S. 382—415; Dopsch, Alfons: Die Wirtschaftsentwicklung der Karolingerzeit vornehmlich in Deutschland. Bd. 2, Weimar 1913, S. 91 ff.; Schröder, Richard: Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte, 6. Aufl. von E. Frh. v. Künssberg, Bd. 1, Leipzig 1919, S. 188 ff., 213 ff., 639 ff.; Dopsch, Alfons: Wirtschaftliche und soziale Grundlage der europäischen Kulturentwicklung aus der Zeit von Cäsar bis auf Karl d. Gr. Bd. 2, Wien 1920, S. 286 ff.; Stengel, Immunität. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart. Bd. 3, Tübingen 1929, Sp. 197 ff.; Mitteis, Heinrich: Der Staat des hohen Mittelalters. Grundlinien einer vergleichenden Verfassungsgeschichte des Lehnzeitalters. Weimar 1940, S. 171, 177, 376 usw.; Schwerin, Claudius von: Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte. 2. Aufl., Leipzig 1941, S. 94 ff., 112 usw.; Schlesinger, Walter: Die Entstehung der Landesherrschaft. Teil 1, Dresden 1941; Brunner, Otto: Land und Herrschaft. Grundfragen der territorialen Verfassungsgeschichte Südostdeutschlands im Mittelalter. 3. Aufl., Brünn 1943,