Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)
SANTIFALLER, Leo: Die älteste Originalurkunde des Österreichischen Staatsarchivs
40 Leo Santifaller Von den beiden in der Rekognitionszeile unserer Urkunde genannten Kanzleibeamten ist Helisachar1) bereits 808 aqui- tanischer Kanzleivorsteher Ludwigs, wird mit dem Regierungsantritt Ludwigs 814 Vorsteher der Reichskanzlei und erscheint als solcher 814, April 8 bis 819, August 7; seit 816 Abt von St. Aubin zu Angers, später auch von St. Riquier und hat auch noch lange nach seinem Rücktritt von der Kanzleileitung Einfluß und Anteil an den Regierungsgeschäften gehabt; er stirbt 840. Helisachar wird in den Unterschriften stets ohne Titel genannt. Etwa den dritten Teil von 90 mit Rekognition überlieferten Diplomen hat er selbst unterfertigt und auf diese Weise persönlich lebhaften Anteil an den Geschäften genommen. Der Diakon Durandus 2) erscheint als Stellvertreter des Kanzleichefs von 814, April 23 bis 832, Oktober 4, und hat als solcher unter den Kanzleivorstehern Helisachar 56 und unter Fridugis 49, also weitaus die Mehrzahl der Urkunden, eigenhändig unterfertigt; zuletzt begegnet er noch einmal in einer Urkunde des Kanzleivorstehers Theoto. Außer der Rekognition hat er gelegentlich auch die Datierung geschrieben. Als eigentlicher Urkundenschreiber aber ist er, wie Tangl nachgewiesen hat, niemals aufgetreten 3). 2. Die Herstellung der Urkunde. Die Herstellung unserer Urkunde ist etwa in folgender Weise vor sich gegangen: die unmittelbare Veranlassung zur Herstellung der Urkunde mag wohl der oben zitierte, von Thegan überlieferte Auftrag Ludwigs d. Fr., renovare omnia praecepta gebildet haben 4). Auf diesen Befehl hin hat sodann der Erzbischof von Salzburg die alte Immunitätsverleihung Karls d. Gr. mit der Bitte um Neubestätigung vorgelegt5). Besonderer Vorverhandlungen und Interventionen hat es in diesem Falle wohl kaum mehr bedurft. Eine von b Vgl. Sickel, Acta 1, S. 85 ff., 324; Bresslau, UL. 1, S. 385; Mühlbacher, Regesten, S. CIX; Erben, S. 47. 2) Vgl. Sickel, Acta 1, S. 88, 324; Mühlbacher, Regesten, S. CIX; Bresslau ÜL. 1, S. 386. 3) Vgl. Bresslau, UL. 1, S. 375, N. 5. 4) Siehe oben S. 32; vgl. Sickel, Acta 1, S. 160. 6) Am gleichen Tage restituiert und bestätigt Ludwig d. Fr. ebenfalls auf Bitte des Erzbischofs Am der Kirche von Freising die Zelle Innichen (Kopien des 12. Jahrhunderts in Innichen und Freising [München]; Böhmer-Mühlbacher2, n. 607).