Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)

GOLDINGER, Walter: Archivwissenschaftliche Literatur der Jahre 1948–1951

318 Literaturberichte dem Appell des Papstes, der das Gemüt einer tief frommen Frau erschüttern sollte, widersteht, findet M. nicht genug dunkle Farben, um das Bild von der geistigen Verfassung der Kaiserin zu malen. Jetzt, ruft er aus, hätte sich ihr katholisches Gewissen rühren müssen, aber es rührt sich nicht. Da aber Maria Theresia nach dem „schwarzen Tag“, dem Ursprung des Josephinismus, sehr oft zugunsten der Interessen der Kirche eingreift, findet M. dann doch wieder die Kaiserin „um so sicherer in den Fragen des Taktes, im Urteil ihres gesunden Menschenverstandes, in der Erfassung von Umständen und Tatsachen, in den Beziehungen von Mensch zu Mensch“ (S. 99). Sie ist „von großer Hochachtung gegen den Klerus und die geistliche Würde erfüllt und wollte daher — eigentlich ganz im Gegensatz zu ihren eigenen Gesetzen — nicht bloß jede wirkliche Ungerechtigkeit, sondern auch jede unziemliche Härte vermeiden“ (S. 99). Wie ein „Mensch sicher im Urteil des gesunden Menschenverstandes, in der Erfassung von Umständen und Tatsachen und in den Beziehungen von Mensch zu Mensch“ gleichzeitig „unvermögend“ sein soll, „geistige Probleme zu sehen und die Folgen zweifel­hafter Voraussetzungen abzuwägen“, das zu erklären scheint M. nicht gelungen, auch wenn er sich bemüht, die via di ragione und die via di fatto zu unterscheiden. Es wäre zu dem Buch noch viel Kritisches zu sagen. Der Kampf z. B. um die Bücherzensur in den sechziger Jahren des 18. Jahrhunderts in Oberitalien ist nach M. der Sieg des neuen Staatskirchentums, und doch wollte der Staatskanzler Kaunitz nichts anderes, als die unmögliche bisherige Praxis, daß die Bücherzensur allein der Kirche überlassen wird, einer gemischten kirchlich-staatlichen Bücherkommission übertragen. Und wenn M. dann behauptet, daß „bei der bekannten Einstellung der maßgebenden Staatsmänner nicht die geringste Garantie dafür da war, selbst wenn an der guten Absicht und wohlwollenden Gesinnung der Kaiserin nicht gezweifelt werden konnte“, daß „glaubensfeindliche und unsittliche Bücher“ allgemein zugelassen werden könnten, so ist das eine Verleumdung der theresianischen Zensur, denn M. wird es wohl kaum gelingen, zu beweisen, daß „glaubens­feindliche und unsittliche Bücher“ das Placet der sehr sittenstrengen theresianischen Bücherzensurkommission erhalten haben. Zitationen sind immer in der Ursprache im Text oder in der Anmerkung zu geben, damit der Originaltext sofort verglichen werden kann, aus­genommen, wenn im Anhang der Originaltext folgt (vgl. S. 41), denn an irreführenden Unrichtigkeiten in der freien Wiedergabe des Originaltextes fehlte es nicht. So wenn M. S. 73 sagt, daß „in Betracht der russischen Nachbarschaft in Ostgalizien auch die Kirchenunion der Griechen im Auge behalten“ werden müsse. Von Ostgalizien kann damals natürlich noch gar keine Rede sein, da Galizien in den sechziger Jahren des 18. Jahr­hunderts noch polnisch war und die russische Grenze erst am Dnjepr begann. Aber Kaunitz fürchtete den weiter wachsenden Einfluß Rußlands auf Polen und verlangte deswegen kennzeichnenderweise von der Kaiserin, daß sie die Kirchenunion in Ungarn, nicht in Ostgalizien, unterstütze, was auch geschah. Es sind ernste Einwendungen, die gegen die Einleitung von M. zu seiner Quellenangabe gemacht werden können. Aber die fleißige Veröffentlichung

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